Aufstiegs-BAfög

Das Aufstiegs-BAföG (früher: Meister-BAföG) unterstützt Arbeitnehmer, Berufsrückkehrer und Selbstständige, die sich per Aufstiegsfortbildung auf einen Fortbildungsabschluss vorbereiten möchten, etwa zum Meister, Techniker oder Betriebswirt. Unter bestimmten Voraussetzungen sind außerdem Studierende mit einem Bachelor-Abschluss, Studienabbrecher und Abiturienten förderfähig. 
Das Aufstiegs-BAföG ist im Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG) geregelt. Zuständige Behörden für die Entgegennahme von Förderanträgen und die Beratung im Einzelfall sind in Sachsen-Anhalt die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten am ständigen Wohnsitz des Antragstellers.
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter der Info-Hotline 0800 6223634 (Montag bis Freitag, 08:00 bis 20:00 Uhr, Anruf gebührenfrei) oder unter www.aufstiegs-bafoeg.de.
Weiterbildungsförderung in Zeiten der Pandemie
Die Förderung läuft – wie im Regelbetrieb – weiter. Im AFBG ist bereits die Möglichkeit einer extern verursachten und bedingten Schließzeit vorgesehen (in der Logik, dass auch Bildungszentren aufgrund von Naturkatastrophen oder technischen Defekten zwangsschließen müssten). Darauf wird nun zurückgegriffen. Weitergehende Erleichterungen sind damit nicht verbunden.
Die Förderung jeglichen digitalen Lernens ist weder auf Basis der derzeitigen Fassung noch nach der vierten Novelle des AFBG vorgesehen. Vielmehr ist die Förderung an Mindestvoraussetzungen gebunden. Nur synchrones Lernen kann gefördert werden. Dies bedeutet, dass ein virtuelles Klassenzimmer Mindestvoraussetzung für eine weitere Förderung ist.