Coronavirus: Informationen für die Aus- und Weiterbildung
Die IHK informiert hier über aktuelle Entwicklungen und beantwortet häufig gestellte Fragen zur Ausbildung, Fortbildung, Sach- und Fachkunde sowie zur Prüfung und Unterrichtung.
Aktuelle Informationen
Stand: 7. April 2022
Derzeit finden alle anberaumten Ausbildungs-, Fortbildungs- und Sachkundeprüfungen wie geplant statt. Sollte es Änderungen geben, kommen wir in jedem Fall auf Sie zu.
Ab dem 3. April 2022 sind viele Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus auch in Sachsen-Anhalt entfallen. Wir möchten Sie trotzdem auf einige Regeln bei der Prüfungsdurchführung hinweisen und Sie bitten, diese zu beachten.
In allen Bereichen und in allen Situationen sollte ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten werden. Im Gebäude müssen Sie durchgängig eine medizinische Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske) tragen.
Diese darf unter Einhaltung des Mindestabstandes zur Überprüfung Ihrer Identität sowie an dem Ihnen zugewiesenen Platz abgenommen werden. Die allgemeinen Maßnahmen des Infektionsschutzes, wie gründliches Händewaschen, die Nutzung von Desinfektionsmittel und die Husten- und Schnupfhygiene, sind einzuhalten.
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Da sogenannte „Hotspot-Regelungen“ festgelegt werden können, informieren Sie sich bitte über die an Ihrem Prüfungstermin gültige Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus sowie dazu möglicherweise ergänzende Allgemeinverfügungen der Stadt oder des Landkreises, in dem Ihre Prüfung stattfinden wird.
Wir bitten alle Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer dringend, sich angesichts der anstehenden Prüfungen insbesondere an alle behördlichen Vorgaben zu halten und mindestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin ihre Kontakte eigenverantwortlich so zu beschränken, dass ein Infektions- und Quarantäne-Risiko minimiert und eine Teilnahme an der Prüfung nicht in Frage gestellt wird.
Bitte beachten Sie, dass regelmäßig eine erneute Bewertung der Sachlage durch die IHK erfolgt und die Festlegungen ständig angepasst und erweitert werden.
Informationsarchiv
Alle veröffentlichten Informationen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie haben wir für Sie in unserem
Informationsarchiv zusammengestellt.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Wie gehen Betriebe mit der Pandemie im Unternehmen um? Wie soll nun ausgebildet werden?
Kann für Auszubildende eine Freistellung, Urlaub oder Kurzarbeit angeordnet werden? Bieten die Berufsschulen Online-Unterricht an? Welche Folgen haben abgesagte bzw. verschobene Prüfungen?
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Im Folgenden beantworten wir Ihnen die häufig gestellten Fragen (FAQs) in der Aus- und Weiterbildung.
- FAQs zur Ausbildung (wird in Kürze aktualisiert)
- FAQs zur Prüfung (wird in Kürze aktualisiert)
Außerdem informieren wir Sie über folgende Themen:
- Ausbildungsprämie
- Aufstiegs-BAföG während der Pandemie
- “Zukunftschance assistierte Ausbildung” während der Pandemie
- Corona-Antigen-Schnelltests für Unternehmen erwerben
Regelungen für die Ausbildungsprüfungen
Die IHK Halle-Dessau steht mit den zuständigen Behörden im engen Austausch und informiert Sie an dieser Stelle über die Festlegungen, welche die Durchführung der IHK-Prüfungen betreffen.
Wir bitten alle Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer dringend, sich angesichts der anstehenden Prüfungen insbesondere an alle behördlichen Vorgaben zu halten und mindestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin ihre Kontakte eigenverantwortlich so zu beschränken, dass ein Infektions- und Quarantäne-Risiko minimiert und eine Teilnahme an der Prüfung nicht in Frage gestellt wird.
Entsprechend der aktuellen Eindämmungsverordnung in Sachsen-Anhalt finden alle bereits anberaumten Ausbildungsprüfungen statt. Die Prüflinge erhalten die Termine zur schriftlichen und praktischen Prüfung rechtzeitig mit ihrer Einladung.
Bei Ausbildungsprüfungen, in denen Projektanträge, Dokumentationen, Reporte, etc. einzureichen sind, müssen die festgelegten Abgabefristen grundsätzlich eingehalten werden.
Bitte lesen Sie auch die Hinweise unter dem
Punkt ”Aktuelle Informationen” auf dieser Seite.
Regelungen für die Weiterbildungsprüfungen
Die IHK Halle-Dessau steht mit den zuständigen Behörden im engen Austausch und informiert Sie an dieser Stelle über die Festlegungen, welche die Durchführung der IHK-Prüfungen betreffen.
Wir bitten alle Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer dringend, sich angesichts der anstehenden Prüfungen insbesondere an alle behördlichen Vorgaben zu halten und mindestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin ihre Kontakte eigenverantwortlich so zu beschränken, dass ein Infektions- und Quarantäne-Risiko minimiert und eine Teilnahme an der Prüfung nicht in Frage gestellt wird.
Entsprechend der aktuellen Eindämmungsverordnung in Sachsen-Anhalt finden alle bereits anberaumten Fortbildungsprüfungen statt.
Die Termine für die Fortbildungsprüfungen werden unter
Fortbildungsprüfungen von A-Z veröffentlicht. Prüflingsteilnehmer*innen erhalten rechtzeitig per Post ihre Einladung unter Angabe des Prüfungstermins.
Bei Fortbildungsprüfungen, in denen Projektarbeiten einzureichen sind (Betriebswirt, Technischer Betriebswirt, IT-Prüfungen, etc.), müssen die festgelegten Fristen eingehalten werden.
Bitte lesen Sie auch die Hinweise unter dem Punkt “Aktuelle Informationen” auf dieser Seite.
Regelungen im Sachkundebereich
Sachkundeprüfungen und Unterrichtungen
Die IHK Halle-Dessau steht mit den zuständigen Behörden im engen Austausch und informiert Sie an dieser Stelle über die Festlegungen, welche die Durchführung der IHK-Prüfungen betreffen.
Wir bitten alle Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer dringend, sich angesichts der anstehenden Prüfungen insbesondere an alle behördlichen Vorgaben zu halten und mindestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin ihre Kontakte eigenverantwortlich so zu beschränken, dass ein Infektions- und Quarantäne-Risiko minimiert und eine Teilnahme an der Prüfung nicht in Frage gestellt wird.
Entsprechend der aktuellen Eindämmungsverordnung in Sachsen-Anhalt finden alle bereits anberaumten Sachkundeprüfungen statt.
Die die Termine für die Sach- und Fachkundeprüfungen sowie Unterrichtungen gibt die IHK Sie ihren Internetseiten bekannt.
Bitte lesen Sie auch die Hinweise unter dem Punkt “Aktuelle Informationen” auf dieser Seite.
Einsatz von Fahrer*innen ohne gültige Berufskraftfahrerqualifikation
Der Einsatz von Fahrer*innen, die nicht über eine gültige Berufskraftfahrerqualifikation (Schlüsselzahl „95“) verfügen, weil sie die erforderlichen Weiterbildungsmaßnahmen aufgrund der aktuellen Umstände nicht absolvieren konnten, wird durch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) derzeit grundsätzlich nicht beanstandet. Die BAG hat dementsprechend ihre
Hinweise aktualisiert.
Im grenzüberschreitenden Verkehr gilt, dass nach Auffassung der Europäischen Kommission in der aktuellen Lage auf Beanstandungen verzichtet werden kann, wenn erforderliche Weiterbildungen aufgrund der aktuellen Krise nicht absolviert werden konnten. Dies gilt aber nicht für die Fälle, in denen es bereits an der erforderlichen Grundqualifikation fehlt.
Inwieweit die einzelnen Mitgliedstaaten aktuell bestimmte Ausnahmeregelungen anwenden, erfahren Sie bei den zuständigen diplomatischen Vertretungen (Botschaften und Konsulate) der betreffenden Staaten.
Sondervereinbarung für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte
Mit den neuen Multilaterale Vereinbarungen M 333 und M334 wurden die Ausnahmeregelungen verlängert. Sie gelten für die Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung und die Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, die in der Zeit zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. September 2021 abgelaufen wären. Die Bescheinigungen bleiben
bis zum 30. September 2021 gültig.
Die Vereinbarung finden Sie unter
http://www.unece.org/trans/danger/multi/multi.html.
Die Schulungsveranstalter für Gefahrgut werden informiert.