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7. Dezember 2022. Als erstes Bundesland hat Sachsen-Anhalt am 7. Dezember 2022 seine Corona-Regeln auslaufen lassen. Damit entfällt seit dem 8. Dezember 2022 etwa die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr. Die Vorgaben aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz gelten indes weiter.
Die Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld bleiben bis zum 30. Juni 2023 herabgesetzt. Der Bundesrat hat die Verlängerung der Corona-bedingten Sonderregelungen gebilligt. Betroffene Betriebe haben damit weiterhin Planungssicherheit.