Wer unterschreibt, der bleibt
Für welche Verträge ist die Schriftform vorgeschrieben und welche Verträge können formlos oder in Textform, auch ohne eigenhändige Unterschrift abgeschlossen werden? Die Antwort finden Sie in der folgenden Tabelle kurz und kompakt.
Vertragsarten
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Formlos /
Textform ohne Unterschrift
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Schriftform
mit eigenhändiger Unterschrift
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Elektronisch.
mit Signatur
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Arbeitsvertrag
mit einem Mitarbeiter oder dessen Kündigung
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X
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Bürgschaftsvertrag mit einer natürlichen Person, also keiner Firma
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X
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Dienstvertrag z. B. über laufende Rechts-, Steuer- & Unternehmensberatung
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X / X
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X
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X
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Kaufvertrag über Waren
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X / X
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X
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X
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Verbraucher-Darlehensvertrag über die Ratenzahlung eines Privatkunden
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X
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Vertrag über ein Schuldanerkenntnis unter Nichtkaufleuten
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X
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Werkvertrag z. B. reine Reparaturverträge vorhandenen Sachen, Bauplanerstellung des Architekten oder die individuelle Herstellung unbeweglicher Sachen (z. B. Hausbau, Maßanzug, Möbelstück)
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X / X
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X
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X
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Widerrufsrechtsbelehrung eines Privatkunden nach dem Fernabsatzgesetz
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- / X
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X
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X
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Quellennachweis:
www.dieberatungsmanufaktur.de