Das elektronische Ursprungszeugnis

Aktuelle Empfehlung:
Nutzen Sie für die Erstellung von Ursprungszeugnissen und Bescheinigungen die eUZ-Anwendung. Die taggleiche Bearbeitung durch die IHK ist sichergestellt. 
Ursprungszeugnisse (UZ) können traditionell in Papierform bei der IHK beantragt werden. Daneben gibt es seit 2005 die Möglichkeit, UZ elektronisch zu beantragen und nach Prüfung und Freischaltung durch die IHK im Unternehmen auszudrucken.
Technischer Dienstleister ist die IHK GfI mbH, Dortmund. 
Die IHK-Web-Anwendung wurde 2019 von Grund auf erneuert.
Auch die Bescheinigung von Handelsdokumenten (Handelsrechnungen oder andere Papiere) ist über dieses System möglich.
Vorteile eUZ
Es gibt viele gute Gründe Ursprungszeugnisse und sonstige dem Wirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen online zu beantragen. Die wichtigsten Vorteile sind:
  • innerhalb eines Tages: Beantragung, Bewilligung und Versand an Kunden (bei Eingang bis 30 Minuten vor Ende der Servicezeiten)
  • notwendige Änderungen können abgestimmt und direkt elektronisch vorgenommen
  • Postwege oder Botengänge werden gespart
  • im Benutzerprofil können Vorlagendateien erstellt und gespeichert werden
  • hohe Datensicherheit
  • keine Anschaffungskosten bei Verwendung des Verfahrens mit Nutzerkennung
Technische Voraussetzungen
Das eUZweb ist eine Webanwendung und setzt eine aktive Internetverbindung voraus. Die Webanwendung wird im Internet-Browser lokal auf dem Computer des Anwenders ausgeführt.
  • Aktueller Webbrowser (Google Chrome, Firefox, Microsoft Edge)
  • https-Freischaltung
  • Windows 10 Betriebssystem oder höher
  • Firewall-Konfiguration
  • Windows-kompatibler Drucker (beidseitiger Druck und verschiedene Papierschächte können empfehlenswert sein)
  • die Bildschirmauflösung sollte mindestens 1280*800 Pixel betragen
Teilnahme am Verfahren
Bisher war die Anwendung ausschließlich unter Verwendung einer digitalen Signaturkarte möglich. Nun können Sie optional eine passwortgestützte Antragstellung ohne Signaturkarte (sog. Nutzerkennung) vornehmen. Hierfür ist die Benennung eines sog. UZ-Administrators notwendig.
Dieser ist unser zentraler Ansprechpartner und kann intern weitere Rechte an Kollegen vergeben. An diesen UZ-Administrator senden wir dann ein E-Mail mit einem Registrierungscode. Nach erfolgter Freischaltung kann sofort die neue Anwendung genutzt werden.
Sie interessieren sich für das eUZ? Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Die Teilnahme am elektronischen Verfahren ist freiwillig. Es ist möglich, parallel Dokumente in Papierform und elektronisch zu beantragen. Natürlich muss sichergestellt sein, dass für eine Ware nur einmal ein Ursprungszeugnis oder eine Bescheinigung beantragt wird. 
Bitte beachten Sie, dass für den Ausdruck Formulare ohne vorab eingedruckte Nummer zu verwenden sind.
Verifizierungsportal
Mit dem IHK-Verifizierungsportal können ausländische Empfänger für jedes elektronisch ausgestellte Ursprungszeugnis überprüfen, ob es auch wirklich echt ist und die angegebene IHK dafür die Verantwortung übernimmt.
Im Feld 8 des Ursprungszeugnisses ist pro Ursprungszeugnis ein individueller Verifizierungscode angegeben. Diesen Code kann man zusammen mit der Ursprungszeugnisnummer auf der Internetseite https://cert.ihk.de eingeben und erhält dann die Auskunft, ob die angegebene IHK das Ursprungszeugnis mit diesem Code wirklich ausgegeben hat und dafür verantwortlich ist.
Eine Erweiterung dieses Features bietet sich in Form der neu eingeführten QR-Codes an, die gewohntermaßen ein Hochladen und Abrufen der Daten mittels Scans ermöglichen. Ebenfalls neu ist, dass die Vorderseite des Ursprungszeugnisses abgebildet wird, was mehr Sicherheit für den Empfänger bietet.
Gebühren
Es fallen Gebühren in Höhe von 8 Euro an sowie zusätzlich ein Entgelt in Höhe von 2,08 EUR pro Vorgang für die Pflege und Bereitstellung des elektronischen Verfahrens. (Stand: 01.01.2024)
Dokumentation
Kurzanleitungen:
Die IHK-GfI mbH stellt hier Handbücher und Videoanleitungen mit vielen hilfreichen Informationen zur Verfügung.