Bundesförderung für effiziente Gebäude
Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung beschlossen, die Gebäudeförderung attraktiver zu gestalten. Wer in energetische Maßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden investieren möchte, kann dafür einen Zuschuss oder einen Kredit erhalten. Hier finden Sie die verschiedenen Programmteile zur ”Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)” bzw. zum “Klimafreundlichen Neubau (KFN)” im Überblick:
Einzelmaßnahmen Wohn- und Nichtwohngebäude (BAFA/KfW)
Update 08.02.2024: Bitte beachten Sie, dass die Heizungsförderung ab 2024 bei der KfW zu beantragen ist. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik sowie Heizungsoptimierung werden weiterhin über das BAFA gefördert.
Für die Heizungsförderung gilt ein gestaffelter Antragsstart nach der neuen Richtlinie (BEG EM). Ab 27.02.2024 können private Selbstnutzer von Wohngebäuden einen Antrag bei der KfW stellen. Für die anderen Antragstellergruppen erfolgt der Start im Laufe des Jahres 2024.
Was wird gefördert? |
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Wer wird gefördert? |
Antragsberechtigt sind alle Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Nichtwohngebäuden und Wohngebäuden:
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Wie wird gefördert?
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Was gilt es zu beachten? |
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Wie und wo ist der Antrag zu stellen? |
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Was sollte man noch wissen? |
Richtlinie ist bis 31.12.2030 befristet
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Stand: September 2023
Sanierung Nichtwohngebäude (KfW)
Was wird gefördert? |
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Wer wird gefördert? |
Antragsberechtigt sind alle Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Nichtwohngebäuden:
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Wie wird gefördert?
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Was gilt es zu beachten? |
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Wie und wo ist der Antrag zu stellen? |
Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen)
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Was sollte man noch wissen? |
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Stand: September 2023
Sanierung Wohngebäude (KfW)
Was wird gefördert? |
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Wer wird gefördert? |
Antragsberechtigt sind alle Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden:
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Wie wird gefördert?
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Was gilt es zu beachten? |
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Wie und wo ist der Antrag zu stellen? |
Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen)
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Was sollte man noch wissen? |
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Stand: September 2023
Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude (KfW)
Was wird gefördert? |
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Wer wird gefördert? |
Antragsberechtigt sind grundsätzlich die nachfolgend aufgeführten Investoren (Auftraggeber der Maßnahme) sowie Ersterwerber (erstmalige Käufer) von neu errichteten, förderfähigen Nichtwohngebäuden:
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Wie wird gefördert?
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Was gilt es zu beachten? |
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Wie und wo ist der Antrag zu stellen? |
Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen)
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Was sollte man noch wissen? |
Richtlinie ist bis 31.12.2030 befristet
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Stand: September 2023
Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (KfW)
Was wird gefördert? |
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Wer wird gefördert? |
Antragsberechtigt sind grundsätzlich die nachfolgend aufgeführten Investoren (Auftraggeber der Maßnahme) sowie Ersterwerber (erstmalige Käufer) von neu errichteten, förderfähigen Wohngebäuden bzw. Wohneinheiten:
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Wie wird gefördert?
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Was gilt es zu beachten? |
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Wie und wo ist der Antrag zu stellen? |
Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen)
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Was sollte man noch wissen? |
Richtlinie ist bis 31.12.2030 befristet
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Stand: September 2023