Registrierungspflicht zum 1. Juli 2022 beachten

Auch schon bereits in LUCID registrierte Unternehmen müssen sich, wenn sie zusätzlich „nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen“ (z. B. mit Ware befüllte Mehrwegverpackungen, Transportverpackungen, „gewerbliche“ Verkaufsverpackungen etc.) in Verkehr bringen, noch einmal registrieren.
Die Registrierungspflicht betrifft nun auch Letztvertreiber von Serviceverpackungen, d.h. sämtliche gastgewerbliche Unternehmen, die To-Go-Becher, Pizzaschachteln, Imbissschalen, Menü- und Snackboxen, Pommestüten etc. in Verkehr bringen. Nach dem Verpackungsgesetz gelten sie als Hersteller.
Verpackte Ware darf ab dem 1. Juli 2022 in Deutschland nicht mehr vertrieben werden, wenn der Hersteller der Registrierungspflicht nicht bis dahin nachgekommen ist.
Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID  ist kostenfrei. Hilfe zur Registrierung finden Sie hier.