SIHK-Wahl 2025
Häufige Fragen und Antworten zur SIHK-Wahl (FAQs)
Wichtiger Hinweis: Hier finden Sie kurze und verständliche Antworten auf häufig gestellte Fragen zur SIHK-Wahl. Einige Regelungen werden bewusst vereinfacht dargestellt. Verbindlich ist in jedem Fall die Wahlordnung der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer.
Ablauf der SIHK-Wahl
- Wann wird gewählt?
Der Zeitraum der Briefwahl läuft vom 12. Mai bis 4. Juni 2025. Sie erhalten Ihren Stimmzettel und die weiteren Wahlunterlagen rechtzeitig zu Beginn dieser Frist per Post.
- Wie wird gewählt?
Die SIHK-Wahl ist eine Briefwahl. Wenn Sie zu den Wahlberechtigten gehören, erhalten Sie Anfang Mai 2025 Ihre Wahlunterlagen. Die Wahlunterlagen bestehen aus dem Stimmzettel, dem Stimmzettelumschlag, dem Wahlschein und dem Rücksendeumschlag.
- Wer wird gewählt?
Bei der SIHK-Wahl werden die Mitglieder der Vollversammlung gewählt. Die Vollversammlung ist das "Parlament der Wirtschaft" und oberstes Entscheidungsorgan der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen. Hier erfahren Sie mehr zur SIHK-Vollversammlung.Wählbar sind grundsätzlich Vertreter aller Mitgliedsunternehmen der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen. Wählbar sind natürliche Personen, die spätestens am letzten Tag der Wahlfrist volljährig und berechtigt sind, das SIHK-Wahlrecht auszuüben.
- Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind grundsätzlich Vertreter aller Mitgliedsunternehmen der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen. Diese Unternehmensvertreter können ihre Stimme abgeben.SIHK-zugehörige natürliche Personen wählen selbst. Bei juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, Handelsgesellschaften und nicht rechtsfähige Personenmehrheiten wählt eine Person, die zur gesetzlichen Vertretung befugt ist. Das Wahlrecht kann auch durch einen im Handelsregister eingetragenen Prokuristen ausgeübt werden. Für SIHK-Zugehörige, deren Wohnsitz oder Sitz nicht im SIHK-Bezirk gelegen ist, kann das Wahlrecht durch einen Wahlbevollmächtigten ausgeübt werden.Alle Unternehmen sind bei der Wahl gleichberechtigt, unabhängig etwa von Größe, Umsatz oder Mitarbeiterzahl.Wahlberechtigt sind alle Mitgliedsunternehmen, die in der Wählerliste eingetragen sind oder bis eine Woche vor Ablauf der Wahlfrist nachweisen, dass ihr Wahlrecht erst nach Ablauf der Frist auf Aufnahme in eine Wahlgruppe oder Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe entstanden ist (neue SIHK-Zugehörige).Detaillierte Informationen erhalten Sie in der Wahlordnung der SIHK und in den Wahlbekanntmachungen.
- Warum gibt es Wahlgruppen?
Die Vollversammlung soll nach dem Willen des Gesetzgebers ein Spiegelbild der regionalen Wirtschaft sein. Daher werden die kammerzugehörigen Unternehmen unserer Region in Wahlgruppen und Wahlbezirke eingeteilt, die die einzelnen Wirtschaftszweige entsprechend ihrer gesamtwirtschaftlichen Bedeutung für den SIHK-Bezirk bestmöglich repräsentieren. Die Ausübung des Stimmrechts erfolgt innerhalb der zugehörigen Wahlgruppe beziehungsweise des Wahlbezirks. Auch Wahlbewerber können nur für die Wahlgruppe kandidieren, der sie selbst - beziehungsweise das SIHK-zugehörige Unternehmen, von dem die Wählbarkeit abgeleitet wird - angehören. Die Wahlordnung der SIHK sieht sieben Wahlgruppen für die unterschiedlichen Branchen vor. Die großen Wahlgruppen sind jeweils in vier Wahlbezirke (Stadt Hagen, südlicher Ennepe-Ruhr-Kreis, Geschäftsstellenbereich Iserlohn, Geschäftsstellenbereich Lüdenscheid) untergliedert. In den kleineren Wahlgruppen gibt es nur den Wahlbezirk gesamter Kammerbezirk.
- Welcher Wahlgruppe ist ein Unternehmen zugeordnet?
Jedes Unternehmen wird der Wahlgruppe zugeordnet, die der Branche des Unternehmens entspricht. Wenn ein Unternehmen mehreren Wahlgruppen angehört, weil es unterschiedliche Gewerbearten betreibt, ist es in der Wahlgruppe wahlberechtigt, die den Schwerpunkt der unternehmerischen Tätigkeit darstellt.
Organisation der SIHK-Wahl
- Wer organisiert die Wahl?
Die SIHK-Wahl wird geleitet, überwacht und durchgeführt durch den Wahlausschuss der SIHK. Hier finden Sie die Bekanntmachungen des Wahlausschusses zur SIHK-Wahl.Den Wahlausschuss erreichen Sie unter wahl@hagen.ihk.de.
- Wann stehen die Wahlergebnisse fest?
Am 5. Juni werden die Wahlergebnisse offiziell veröffentlicht. In der Ausgabe Juli/August der SIHK-Zeitschrift werden die Wahlergebnisse auch veröffentlicht. Die neue Vollversammlung tritt am 3. September 2025 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen.
- Wie werden meine Daten verarbeitet?
Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
- Ich habe meine Wahlunterlagen verloren – was kann ich tun?
Melden Sie sich bitte unter 02331 390-355 oder per E-Mail an wahl@hagen.ihk.de. Sie bekommen dann neue Unterlagen zugeschickt.
- Ich habe keine Wahlunterlagen erhalten – was kann ich tun?
Melden Sie sich bitte unter 02331 390-355 oder per E-Mail an wahl@hagen.ihk.de. Sie bekommen dann neue Unterlagen zugeschickt.
- Warum bekomme ich ungefragt Wahlwerbung von Kandidierenden?
Die Kandidierenden dürfen zur Wahlwerbung auf die Wählerlisten zugreifen. Das ist so im IHK-Gesetz in § 9 Abs. 6 geregelt: „An Bewerber und Kandidaten für die Wahl zur Vollversammlung nach § 5 dürfen zum Zweck der Wahlbewerbung durch die Bewerber und der Wahlwerbung durch die Kandidaten Name, Firma, Anschrift, E-Mail-Adresse und Wirtschaftszweig über Wahlberechtigte aus ihrer jeweiligen Wahlgruppe übermittelt werden…“.
Und wenn ich weitere Fragen habe?
Dann zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Für die SIHK-Wahl wurde eine eigene Hotline eingerichtet – rufen Sie an unter der kostenfreien Hotline 02331 390-355 oder schreiben Sie eine E-Mail an wahl@hagen.ihk.de.