Pressemeldung

Lkw-Durchfahrtsverbot: Optimierungsbedarf aus Sicht der regionalen Wirtschaft

Die jetzt veröffentlichten Details zum Lkw-Durchfahrtsverbot in Lüdenscheid, als Auswirkung der A45-Sperrung und Sprengung der Rahmedetalbrücke, sind aus Sicht zahlreicher betroffener regionaler Unternehmen noch zu optimieren.
Vor diesem Hintergrund hat die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) gemeinsam mit dem Verband Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen sowie den IHKs Bochum, Dortmund und Siegen einige Punkte in einem Positionspapier zusammengefasst.
Vor allem die Beschränkung der Betrachtung regionaler Wirtschaftsverkehre auf eine Distanz von 75 Kilometern wird den tatsächlichen regionalen Wertschöpfungsverflechtungen nicht gerecht. Die A45 verbindet gerade auch die Räume östliches Ruhrgebiet mit dem Siegerland und angrenzenden Bereichen, zum Beispiel mit Blick auf die Stahlstandorte und wichtige Zentren der Weiterverarbeitung. Mit dem Durchfahrtsverbot entsteht die Gefahr, dass bereits jetzt stark angespannte Wertschöpfungsnetzwerk zu zerstören – mit weitreichenden Folgen für alle Produktionsstufen.

Wirtschaftliche Härten berücksichtigen

Zudem sieht die regionale Wirtschaft Nachbesserungs- und Handlungsbedarf bei den Ausnahmeregelungen. Offensichtlich orientiert sich die Genehmigung von Ausnahmen an Kriterien, wie sie unter anderem aus der Befreiung von Sonntagsfahrverboten bekannt sind. Hier müssen auch wirtschaftliche Härten Berücksichtigung finden. Dazu zählt aus Sicht des Transportgewerbes zum Beispiel die Tatsache, dass Fahrten so unwirtschaftlich werden, dass ein Weiterverfolgen des bisherigen Geschäftsmodells existenzgefährdend wird und damit aus Sicht der verladenden Wirtschaft in Folge Lieferfähigkeiten nicht mehr gegeben sind.
Eine bundesweit beispiellose Regelung, auf einer Umleitungsstrecke ein Lkw-Durchfahrtsverbot auszusprechen, kann nicht mit Regelungen aus dem bekannten Instrumentenkoffer umgesetzt werden, hier sind deshalb ausdifferenziertere Lösungsansätze erforderlich – gerade mit Blick auf die Tatsache, dass eigentlich die Straßenverkehrsordnung für Fahrten auf ausgewiesenen Umleitungsstrecken explizit Ausnahmen vorsieht. Die angekündigte Verwaltungsgebühr in Höhe von 100 Euro je Ausnahmegenehmigung ist vergleichsweise hoch angesetzt und steigert zusätzlich die Kostenbelastungen für die heimische Wirtschaft.

Antrag auf Ausnahmegenehmigung

Ausnahmegenehmigung für das Lkw-Durchfahrtsverbot können ab sofort bei der Stadt Lüdenscheid beantragt werden. Bitte senden Sie diese an die Stadt Lüdenscheid. Mehr Informationen zum Lkw-Durchfahrtsverbot finden Sie hier.
2. Juni 2023