PRESSEMELDUNG

Corona-Hilfen: Schlussabrechnungen sind noch bis 30. Juni 2023 möglich

Mit den Überbrückungshilfen hat die Bundesregierung Unternehmen bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie unterstützt. Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) weist darauf hin, dass die Schlussabrechnungen bis spätestens 30. Juni 2023 eingereicht werden müssen. In Einzelfällen kann eine Verlängerung bis 31. Dezember 2023 beantragt werden. Erfolgt keine Schlussabrechnung, sind die Überbrückungshilfen in gesamter Höhe zurückzuzahlen.
„Für viele Unternehmen ist die Abschlussrechnung aktuell aber noch kein Thema. In unseren Beratungsgesprächen wird uns häufig mitgeteilt, dass Antragsbewilligungen noch ausstehen. Da geht es immer wieder um die Frage, ob die Umsatzrückgänge auf die Corona-Pandemie oder auf andere wirtschaftliche Entwicklungen zurückzuführen sind. Einen klaren Nachweis zu erbringen, ist dabei häufig nicht einfach“, so Dr. Fabian Schleithoff, SIHK-Geschäftsbereichsleiter ‚Unternehmen beraten‘.
Für Fragen zur Schlussabrechnung und zum Bewilligungsprozess der Corona-Hilfen steht die SIHK-Krisen-Hotline unter 02331 390-333 zur Verfügung.
30.01.2023