SIHK-Pressemeldung
Informationen zum Förderende bei Erneuerbaren Energien-Anlagen
Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) weist darauf hin, dass zum Jahresbeginn 2021 für die ersten Erneuerbare Energien-Anlagen die 20-jährige Förderdauer nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) endete.
Für diese „ausgeförderten“ Anlagen muss nun rechtzeitig geklärt werden, in welcher Form der zukünftig produzierte Strom eingespeist und vermarktet wird.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat dazu ein Hinweispapier für ausgeförderte EEG-Anlagen vorgelegt. Zielgruppe sind Betreiber von großen PV Anlagen oder Windkraftanlagen, die bisher die Marktprämie in Anspruch genommen haben und deren Förderung endet. Das Hinweispapier regelt, wie der produzierte Strom vermarktet werden kann und welchem Bilanzkreis dieser zugeordnet wird.
Betreiber solcher Anlagen, müssen rechtzeitig vor dem Förderende ihre Anlagen in die „sonstige Direktvermarktung“ oder die „Einspeisevergütung für ausgeförderte Anlagen“ wechseln. Der Anlagenbetreiber muss dem Netzbetreiber den Wechsel der Veräußerungsform bis zum 30. November des letzten Förderjahres mitteilen.
24. Februar 2021