SIHK-Pressemeldung

CO2-Preisentlastung: SIHK bittet Unternehmen um Stellungnahme

Über das SIHK-Beteiligungsportal ( www.sihk.de/umfragen) haben Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem Märkischen Südwestfalen noch bis zum 22. Februar die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu den geplanten Entlastungsregelungen im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) abzugeben.
Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) bietet ihren Mitgliedsunternehmen hiermit die Möglichkeit, ihre Meinung über die geplanten Entlastungsregelungen zu äußern.
Das Bundesumweltministerium hat den von der Wirtschaft lang erwarteten Verordnungsentwurf zur Entlastung von Unternehmen veröffentlicht, die durch die neue CO2-Bepreisung auf fossile Brennstoffe im internationalen Wettbewerb benachteiligt sind. Grundlage ist das am 1. Januar in Kraft getretene Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG).
„Wir sind sehr an einer Einschätzung der Unternehmen über die geplanten Entlastungsregelungen interessiert und möchten die Chance nutzen, auf die endgültige Verordnung Einfluss zu nehmen“, betont Andreas Lux, zuständiger Geschäftsbereichsleiter der SIHK. „Für viele Unternehmen gibt es derzeit noch keine Alternative für fossile Brennstoffe, so dass die CO2-Bepreisung deutliche Mehrkosten verursacht.“
Mit der Carbon-Leakage-Verordnung sollen Unternehmen geschützt werden, deren internationale Wettbewerbsfähigkeit durch Belastungen aus dem nationalen Emissionshandel zukünftig gefährdet ist. Der Verordnungsentwurf des BMU ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.
Mit Carbon Leakage wird die Verlagerung von CO2-Emission durch Betriebsverlagerungen in Länder bezeichnet, die nicht dem deutschen oder europäischen Emissionshandelssystem unterliegen. Die CO2-Bepreisung ist am 1. Januar mit einem Preis von 25 Euro je Tonne Kohlenstoffdioxid für Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel gestartet. Der Preisaufschlag verteuert den Einkauf der Brennstoffe für Unternehmen und Privatpersonen, z. B. beim Tanken. Bereits beim Start der CO2-Bepreisung sollte eine Entlastung für Unternehmen greifen, die durch das BEHG im internationalen Wettbewerb benachteiligt sind.
Aktuelle Infos zum Brennstoffemissionshandelsgesetz  unter www.sihk.de/behg.
15. Februar 2021