SIHK-Pressemeldung
Corona-Hilfen für Unternehmen: Unterstützung auch im ersten Quartal 2022
Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) begrüßt die Verlängerung der Corona-Hilfen von Bund und Land für die Wirtschaft. Die Überbrückungshilfe wird mit gleichbleibenden Rahmenbedingungen bis 31. März 2022 fortgeführt:
Unternehmen mit mindestens 30 Prozent Umsatzrückgang können weiterhin Anträge stellen. Der Förderzeitraum der Neustarthilfe, mit der insbesondere Soloselbständige unterstützt werden, ist parallel ebenfalls verlängert worden.
„Die vierte Corona-Welle ist für viele Unternehmen erneut mit starken Einschränkungen verbunden. Die Herausforderungen können mit den verlängerten Hilfsprogrammen zumindest abgefedert werden. Zudem ist auch das KfW-Sonderprogramm verlängert worden. Das ist ein wichtiges Signal, damit Unternehmen ihre Liquidität verbessern und laufende Kosten decken können,“ so Dr. Fabian Schleithoff, Fachbereichsleiter Wirtschaftsförderung bei der SIHK zu Hagen und ergänzt: „Einige Branchen wie die Pyrotechnik sind derzeit besonders hart von den Regelungen getroffen. Die Situation muss hier genau betrachtet und bedarfsgerechte Hilfen angeboten werden. Der rechtliche Rahmen für Hilfen bis zur Jahresmitte 2022 steht.“
Die SIHK informiert auf ihrer Homepage tagesaktuell über finanzielle Hilfen und aktuelle Bestimmungen (
www.sihk.de/corona) und steht mit ihrer Krisen-Hotline (02331 390-333) für Fragen zur Verfügung.
6. Dezember 2021