SIHK-Pressemeldung

SIHK: EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) tritt Ende 2025 in Kraft

Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) weist darauf hin, dass die EU- Entwaldungsverordnung (EUDR) Unternehmen ab Ende 2025 zu weiteren Sorgfaltspflichten in der Lieferkette verpflichtet.
Ziel ist es, die weltweite Entwaldung und Waldschädigung einzuschränken, denn die Gewinnung landwirtschaftlicher Nutzflächen ist eine der Hauptursachen für die fortschreitende Entwaldung. Die EUDR nimmt gerade solche Rohstoffe in den Fokus, die typischerweise auf entwaldeten Flächen angebaut werden. Dies sind Soja, Rind, Ölpalme, Holz, Kaffee, Kakao und Kautschuk sowie Produkte, die aus diesen relevanten Rohstoffen resultieren. Unternehmen, welche diese Produkte in den Unionsmarkt ein- und / oder ausführen oder bereitstellen oder mit diesen handeln, sollten sich bereits jetzt mit diesem Thema befassen und umfangreichen Sorgfalts- und entsprechenden Nachforschungspflichten entsprechen. Ferner muss das Unternehmen eine Sorgfaltserklärung abgeben und in einem IT-System erfassen. Nur wenn all dies erfolgt ist, erhält das Produkt ab dem 30.12.2025 eine (Zoll-) Freigabe für den EU-Markt.
Mit der EU-Entwaldungsverordnung (Engl. EU Deforestation Regulation, kurz „EUDR“) macht die Europäische Union einen weiteren Schritt in Richtung „nachhaltiges Europa“, ganz wie sie es mit dem European Green Deal unterstrichen hat.
Weitere Informationen unter: Entwaldungsfreie Lieferketten