Südwestfälische Wirtschaft
Nr. 7108918
2 min Lesezeit
Förderrichtlinie veröffentlicht

Industriestrompreis: Entlastung für energieintensive Unternehmen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat inzwischen ergänzende Informationen zur Förderung veröffentlicht. Ziel des Industriestrompreises ist es, die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen zu stärken und Produktionsverlagerungen ins Ausland zu verhindern.
Die Regelung ist auf die Jahre 2026 bis 2028 befristet und kann erstmals rückwirkend für das Abrechnungsjahr 2026 in Anspruch genommen werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren wirtschaftliche Tätigkeit einem der 91 in Anhang II des „Clean Industrial Deal State Aid Framework“ (CISAF) aufgeführten strom- und handelsintensiven Sektoren oder Teilsektoren zugeordnet werden kann. Maßgeblich ist dabei die Zuordnung der jeweiligen Abnahmestelle und nicht die des gesamten Unternehmens.

Fördervoraussetzungen

Die Förderung erfolgt über eine teilweise Entlastung bei den Stromkosten. Grundlage ist ein von der Bundesregierung festgelegter Zielstrompreis von fünf Cent je Kilowattstunde. Für das Abrechnungsjahr 2026 hat das BAFA einen Referenzpreis von 8,744 Cent je Kilowattstunde festgelegt. Daraus ergibt sich eine Entlastung von 3,744 Cent je Kilowattstunde auf die förderfähige Strommenge. Förderfähig sind grundsätzlich bis zu 50 Prozent des Stromverbrauchs einer begünstigten Abnahmestelle. Vereinfacht bedeutet dies, dass Unternehmen für die Hälfte ihres anrechenbaren Stromverbrauchs einen Zuschuss von knapp vier Cent je Kilowattstunde erhalten können. Eine gleichzeitige Förderung über die Strompreiskompensation für dieselben Strommengen ist derzeit noch ausgeschlossen. Zusätzlich zur Basisförderung kann ein Flexibilitätsbonus beantragt werden. Dieser erhöht die Beihilfe um zehn Prozent, ist jedoch mit weitergehenden Anforderungen an die durchzuführenden Dekarbonisierungsmaßnahmen verbunden.

Anträge stellen

Als Gegenleistung für die Förderung müssen Unternehmen mindestens 50 Prozent der erhaltenen Beihilfe in Dekarbonisierungsmaßnahmen investieren. Die Förderrichtlinie nennt hierfür verschiedene zulässige Maßnahmen, darunter Investitionen in erneuerbare Energien, Speichertechnologien, Energieeffizienz, die Elektrifizierung von Prozessen sowie Maßnahmen zur Flexibilisierung des Stromverbrauchs. Für viele Unternehmen sind dies keine völlig neuen Anforderungen, da entsprechende Investitionen bereits heute Bestandteil ihrer Energie- und Transformationsstrategien sind.
Anträge für das Abrechnungsjahr 2026 können voraussichtlich Anfang 2027 beim BAFA gestellt werden. Nach Angaben der Behörde sollen die Registrierung sowie das Anlegen von Anträgen bereits ab Dezember 2026 möglich sein. Unterdessen entwickelt sich auch der europäische Beihilferahmen weiter. Die Europäische Kommission hat inzwischen Anpassungen am CISAF beschlossen, die grundsätzlich höhere Beihilfeintensitäten ermöglichen würden. Ob und in welchem Umfang die Bundesregierung diese erweiterten Spielräume noch in die nationale Förderrichtlinie übernimmt, beispielsweise durch die Kombinierbarkeit mit der Strompreiskompensation, ist derzeit jedoch offen.