Südwestfälische Wirtschaft
Nr. 7109226
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Gebäudemodernisierungsgesetz

Neue Heizungsregeln

Mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz will die Bundesregierung das Gebäudeenergiegesetz (GEG), eher bekannt als „Heizungsgesetz“, grundlegend überarbeiten.
Der Entwurf setzt einerseits die Vorgaben der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) um und greift andererseits die Vereinbarungen der Koalition zur Neuausrichtung der Wärmewende auf.
Die wohl wichtigste Änderung betrifft die Heizungsregelungen. Die bisherige Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, soll entfallen. Gleichzeitig werden die entsprechenden Regelungen des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes gestrichen. Auch das bislang vorgesehene Betriebsverbot für bestimmte Öl- und Gasheizungen wird aufgehoben. An die Stelle der bisherigen Vorgaben tritt ein technologieoffener Ansatz. Künftig sollen Eigentümer zwischen verschiedenen Heizungsoptionen wählen können. Neben Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasseheizungen und hybriden Systemen bleibt auch der Einbau von Gas- und Ölheizungen grundsätzlich möglich. Allerdings setzt der Gesetzentwurf auf einen schrittweisen Umstieg auf klimafreundliche Energieträger.
Kernstück dieses Ansatzes ist die sogenannte „Bio-Treppe“. Für fossile Heizungen werden künftig steigende Mindestanteile klimafreundlicher Brennstoffe vorgeschrieben. Ab 2029 müssen mindestens zehn Prozent, ab 2030 mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent der eingesetzten Brennstoffe aus klimafreundlichen Quellen stammen. Anrechenbar sind insbesondere Biomethan, verschiedene Formen von Wasserstoff sowie Bio-Heizöl. Auch hybride Heizsysteme und Solarthermie können zur Erfüllung der Anforderungen beitragen. Für Energielieferanten bedeutet dies neue Verpflichtungen. Sie sollen entsprechende Tarife mit ausgewiesenen Anteilen klimafreundlicher Brennstoffe anbieten. Zusätzlich plant die Bundesregierung eine Grüngas- beziehungsweise Grünheizölquote, die ab 2028 schrittweise eingeführt werden soll. Die konkreten Ausgestaltungsdetails sollen im Laufe des Jahres vorgelegt werden.
Neben den Heizungsregelungen enthält der Entwurf zahlreiche Vorgaben aus der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie. Dazu gehören unter anderem Nullemissionsstandards für Neubauten, neue Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, erweiterte Regelungen für Nichtwohngebäude, Vorgaben zur Nutzung von Solarenergie sowie Anforderungen an Lade- und Leitungsinfrastruktur für nachhaltige Mobilität. Erstmals sollen zudem die Treibhausgasemissionen eines Gebäudes über den gesamten Lebenszyklus hinweg berücksichtigt werden.

Kommunale Wärmeplanung entscheidet mit, welche Energieinfrastruktur entsteht

Auch die Kostenverteilung zwischen Vermietern und Mietern wird neu geregelt. Zusätzliche Belastungen durch CO₂-Bepreisung, Gasnetzentgelte oder die Nutzung klimafreundlicher Brennstoffe sollen künftig grundsätzlich hälftig zwischen beiden Seiten aufgeteilt werden. Damit soll verhindert werden, dass steigende Transformationskosten einseitig von Mietern getragen werden.
Für die Kommunale Wärmeplanung, die ebenfalls im Gesetz geregelt ist, sind keine wesentlichen Änderungen vorgesehen. Die Städte und Gemeinden legen derzeit fest, welche Wärmeversorgungsoptionen in den einzelnen Quartieren und Gewerbegebieten künftig realistisch zur Verfügung stehen – etwa Fernwärme, Wasserstoff, Biomasse oder dezentrale Lösungen. Diese Planungen beeinflussen maßgeblich die zukünftige Energieinfrastruktur der Region und damit auch die Investitionsentscheidungen von Unternehmen. Die SIHK empfiehlt Unternehmen deshalb, sich frühzeitig in die laufenden Wärmeplanungsprozesse einzubringen und ihre zukünftigen Energie- und Wärmebedarfe gegenüber Kommunen, Netzbetreibern und Planungsverantwortlichen deutlich zu machen. „Die kommunale Wärmeplanung entscheidet mit darüber, welche Energieinfrastruktur in den kommenden Jahrzehnten entsteht. Nur dort, wo Bedarfe bekannt sind und aktiv eingebracht werden, können die notwendigen Netze und Leitungen berücksichtigt werden“, betont Stefan vom Schemm, Energieexperte der SIHK.