NRW.BANK Universalkredit A 45 - Unterstützung für KMU der Region Südwestfalen

Kleine und mittlere Unternehmen, die von der Unterbrechung der Autobahn A 45 betroffenen sind, können bei der NRW.Bank ein zinsgünstiges Darlehen beantragen. Das Darlehen beinhaltet einen Tilgungsnachlass bis zu 20 Prozent und soll Umsatzeinbußen abfedern, die durch die Vollsperrung der Autobahn entstehen oder höhere allgemeine Betriebs- und Materialkosten mildern.
Die langfristige Sperrung der Talbrücke Rahmede führte zu dauerhaften Einschränkungen am Wirtschaftsstandort Südwestfalen und belastete die Unternehmen erheblich. Die NRW.BANK hat daher gemeinsam mit dem Land NRW das Förderdarlehen NRW.BANK.Universalkredit (flexibel) um eine besonders zinsgünstige und mit einem Tilgungsnachlass versehene Fördervariante erweitert. Sie soll betroffene gewerbliche Unternehmen dabei unterstützen, die mit der Sperrung einhergehenden Nachteile zumindest anteilig auszugleichen.
  • Antragsberechtigt sind betroffene kleine und mittlere Unternehmen im Sine der EU-Definition1 inkl. Handwerksbetriebe und Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstandort im folgenden Gebiet: Stadt Hagen, Märkischer Kreis, Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreis Soest, Hochsauerlandkreis, Kreis Siegen-Wittgenstein, Kreis Olpe, Kreis Unna, Stadt Hamm, Stadt Dortmund.
  • Laufzeit: drei bis zehn Jahre, maximal fünf Freijahre
  • Höchstbetrag bis zwei Mio. Euro
  • Befristung zum 15.02.2026
  • Tilgungsnachlass von bis zu 20 Prozent der Darlehenssumme, max. 100 T€, je Unternehmen
  • optional ab 25.000 Euro eine fünfzigprozentige Haftungsfreistellung für die Hausbank
  • Als Nachweis der Betroffenheit genügt es, dass die Unternehmen ihrer jeweiligen IHK oder HWK in dem o. g. Gebiet schriftlich darlegen, dass sie seit der Brückensperrung, also ab 02. Dezember 2021, Umsatzeinbußen (mindestens 20 Prozent) oder höhere allgemeine Betriebs- und Materialkosten (mind. 30 Prozent) haben. (Vergleichsbasis: Mittelwert der vergangenen drei Monate vor Brückensperrung im Vergleich zum Mittelwert von drei aufeinanderfolgenden Monaten vor Antragstellung) und die jeweilige HWK oder IHK dies bestätigen.
  • Die Betroffenheitsbestätigung muss dafür vom Unternehmen ausgefüllt und unterschrieben bei der SIHK eingereicht werden.
Die Beantragung des Darlehens erfolgt über die jeweilige Hausbank des Unternehmens. Reichen Sie uns bitte die Betroffenheitserklärung (siehe Download-Formular) mit zusätzlicher kurzer Darstellung der Betroffenheit auf einem gesonderten Blatt ein.
Entscheidungsreife Förderanträge müssen bis zum 09. Februar 2026 bei der NRW.BANK eingereicht sein. Voraussetzung für die Entscheidungsreife und die mögliche Zusage ist die Einreichung vollständiger Antragsunterlagen (inkl. Beihilfeerklärungen und aktueller Betroffenheitsbestätigung).
Anträge mit Haftungsfreistellung kann die NRW.BANK aufgrund der kurzfristigen Programmeinstellung leider nicht mehr entgegen nehmen.