Kreativwirtschaft
Sonderfonds für Kulturveranstaltungen
Der Bund will das Wiederanlaufen von Konzerten Theateraufführungen, Kinovorstellungen und anderen kulturellen Veranstaltungen fördern. Zu diesem Zweck fließen 2,5 Milliarden Euro in eine
Wirtschaftlichkeitshilfe und eine Ausfallabsicherung für kleinere Veranstaltungen.
Wirtschaftlichkeitshilfe
Diese Hilfe gilt für Veranstaltungen
- mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021
- mit bis zu 2.000 Personen ab dem 1. August 2021
- mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021
- mit bis zu 2.000 Personen ab dem 1. August 2021
die unter Beachtung der Corona-bedingten Hygienebestimmungen mit reduziertem Publikum stattfinden. Hierdurch bedingte Verluste der Veranstalter werden ausgeglichen, damit die Veranstaltungen wieder wirtschaftlich durchführbar werden.
Wenn sich die Zahl der Teilnehmenden aufgrund der landesrechtlichen Pandemie-bedingten Hygieneschutzmaßnahmen um mindestens 20 Prozent verringert, werden die Ticketeinnahmen so bezuschusst, dass die Finanzierungslücke abgedeckt wird.
Ausfallabsicherung
Diese Hilfe ist für größere Kulturveranstaltungen wie Konzerte und Festivals mit über 2.000 Besucherinnen und Besuchern geplant, die ab dem 1. September stattfinden sollen. Durch die Ausfallhilfe bekommen die Veranstalter Planungssicherheit, Ausfall- oder Verschiebungskosten werden bezuschusst, wenn eine geplante Veranstaltung Pandemie-bedingt nicht stattfinden kann.
Im Falle einer pandemiebedingten Absage, Teilabsage oder Reduzierung der Teilnehmerzahl oder einer Verschiebung übernimmt der Ausfallfonds maximal 80 Prozent (maximal 8 Millionen Euro pro Veranstaltung) der dadurch entstandenen Ausfallkosten. Bei Teilabsagen oder Reduzierung der Teilnehmerzahl werden die erzielten veranstaltungsbezogenen Einnahmen von den Ausfallkosten abgezogen.
Auch für Kulturveranstaltungen mit unter 2.000 Besucherinnen und Besuchern wird es eine Ausfallabsicherung geben. Für den Fall, dass wegen der Verschärfung der öffentlichen Pandemiebestimmungen eine Kulturveranstaltung, die für die Wirtschaftlichkeitshilfe registriert war, nicht stattfinden kann, erhalten die Veranstalter eine Entschädigung. Diese beträgt 50 Prozent der nachgewiesenen, veranstaltungsbezogenen Kosten.
Antragstellung
Anträge werden über die Kulturbehörden oder andere beauftragte Stellen der Kulturministerien der Länder geprüft und bewilligt. Registriert werden sie über eine Internetplattform. In NRW wird aktuell eine Beratungshotline für Rückfragen von Veranstaltern eingerichtet.
01. Juni 2021