Coronavirus
Coronavirus: Welche Regeln gelten?
Aktuelles
Die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen ist an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst worden. Damit werden die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erheblich reduziert. Sowohl die bisherigen 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen. Bestehen bleiben Masken- und Testpflichten in besonders sensiblen Bereichen wie etwa Arztpraxen oder Krankenhäusern.
Derzeit gültige Regelungen in NRW
Informationen zu den in den Städten und Gemeinden des Bezirks der SIHK geltenden Regelungen/Allgemeinverfügungen finden Sie auf den Seiten der Stadt Hagen und der Kreisverwaltungen:
- Regeln der Stadt Hagen zum Coronavirus
- Corona-Informationen des Ennepe-Ruhr-Kreises
- Corona-Informationen des Märkischen Kreises
Was ist bei der 3G-Regel am Arbeitsplatz zu beachten?
Das bundesweit geltende Infektionsschutzgesetz sieht keine Zugangsbeschränkungen mehr vor. Folglich sind auch in Nordrhein-Westfalen die bisher geltenden 3G-, 2G- und 2Gplus-Regelungen zum 3. April 2022 aufgehoben worden.
Allerdings dürfen bestimmte Einrichtungen grundsätzlich nur noch mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden (Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste).
Welche Folgen haben Verstöße?
Ordnungswidrigkeiten werden gemäß
§ 73 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro geahndet.
Weitere Informationen
Aktuelle Informationen finden Sie unter
www.land.nrw/corona
Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik gibt
Empfehlungen zum Schutz der Beschäftigten im Handel und der Warenlogistik
Der DEHOGA NRW hat auf seiner Seite zahlreiche hilfreiche
Informationen für das Gastgewerbe (mit Mustervorlagen) zusammengestellt.
04. Juli 2022