Transparenzregister: Gebührenbescheide an e.K.

Derzeit erhalten eingetragene Einzelkaufleute (e.K.) Gebührenbescheide von der Bundesanzeiger Verlag GmbH. Die Bundesanzeiger Verlag GmbH ist die registerführende Stelle, die mit der Führung des Transparenzregisters beauftragt ist und zum Gebühreneinzug berechtigt ist. Eingetragene Einzelkaufleute sind jedoch nicht eintragungspflichtig und müssen daher auch keine Gebühr zahlen.
Die Bundesanzeiger Verlag GmbH empfiehlt den angeschriebenen Unternehmen, eine E-Mail an gebuehr@transparenzregister.de mit Nennung des Aktenzeichens und der Bitte um Überprüfung bzgl. des Gebührenbescheides zu senden. Daraufhin erhalten diese Unternehmen eine Bestätigungsmail mit einer Vorgangsnummer. Die Prüfung könne wegen der hohen Anfragebelastung eine Weile dauern, aber mit dieser Bestätigungsmail sei das Unternehmen auf der sicheren Seite und solle solange nicht zahlen. Die SIHK zu Hagen empfiehlt zusätzlich, einen schriftlichen Widerspruch an die Bundesanzeiger Verlag GmbH, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln zu schicken.
Falls Sie einen solchen Gebührenbescheid erhalten haben, geben Sie uns gerne eine kurze Mitteilung an Natalie Weskamp unter 02331 390-341 oder weskamp@hagen.ihk.de.
4. Januar 2022