Netzentgelte
Bundesnetzagentur schlägt gestaffelte Baukostenzuschüsse für Netzanschlüsse vor
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein Positionspapier veröffentlicht, das Vorschläge zur Bemessung und Erhebung von Baukostenzuschüssen für neue Netzanschlüsse enthält. Ziel ist es, durch finanzielle Anreize die Ansiedlung von Großverbrauchern, wie Elektrolyseuren oder Batteriespeichern, in netzdienlichen Regionen zu fördern. Dies soll den Ausbau des Stromnetzes effizienter und kostengünstiger gestalten.
Baukostenzuschüsse (BKZ) sind eine Einmalzahlung, die Anschlussnehmer für neue oder erweiterte Netzanschlüsse leisten. Sie dienen jedoch weniger der Finanzierung des Gesamtnetzes als vielmehr der Steuerung des Anschlussverhaltens. Das neue Modell soll helfen, Anschlusskapazitäten bewusster zu nutzen und unnötige Netzausbaukosten zu vermeiden.
Neue Staffelung der Baukostenzuschüsse
Laut dem Vorschlag der BNetzA sollen künftig Übertragungsnetzbetreiber den BKZ gestaffelt erheben dürfen, je nachdem wie die Netzsituation vor Ort aussieht. Vorgesehen sind fünf Stufen: In der teuersten, wenn vor Ort Netzausbaubedarf besteht, ist der Zuschuss zu 100 Prozent fällig, in der günstigsten ist ein Fünftel des Maximalbetrages zu bezahlen. Dafür hat die Behörde eineKarte erstellt, über die nachzuvollziehen ist, wie hoch der BKZ in der jeweiligen Region ausfällt. Diese zeigt ein Nord-Süd-Gefälle, in NRW würden die Baukostenzuschüsse bei 80 - 100 % liegen. Geringere Zuschüsse in netzdienlichen Regionen im Norden und Norosten könnten Investitionen in diese Gebiete lenken.
Bereits vereinbarte Baukostenzuschüsse für Projekte, die bis 2025 abgeschlossen werden, bleiben unverändert. Das Positionspapier ist rechtlich nicht bindend, bietet jedoch Orientierung für Netzbetreiber und Marktakteure. Änderungen bei den gesetzlichen Regelungen wären erforderlich, um Einspeiser in die Baukostenzuschüsse einzubeziehen. Derzeit gibt es einen Rechtsstreit zu Baukostenzuschüssen für Batteriespeicher beim Bundesgerichtshof. Bis zu einer gegenteiligen Entscheidung ordnet die Bundesnetzagentur Batteriespeicher weiterhin aus Netzsicht bei der Einspeicherung als Verbraucher ein. Auch für die Speicher muss eine entsprechende Netzkapazität bereitgestellt werden.
Das Positionspapier und die Karte finden Sie bei derBNetzA.
22.11.2024