Impfungen
Corona-Tests in Unternehmen
Auf dieser Seite informieren wir Sie über die aktuellen politischen und praktischen Rahmenbedingungen von Corona-Tests in Unternehmen.
Testangebote in Unternehmen nach der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
Auch wenn keine generelle Testangebotsverpflichtung mehr besteht, ist in jedem Fall zu prüfen, ob betriebliche Testangebote vor Ort weiterhin erforderlich sind. Durch regelmäßige Coronatests können Infektionen von Beschäftigten erkannt und somit Einträge von Infektionen in die Betriebe frühzeitig erkannt und Ausbrüche vermieden oder begrenzt werden
Weitere Informationen und eine FAQ-Liste finden Sie
hier.
Hersteller/Anbieter von Corona-Tests
- Liste der Antigen-Tests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2
Das Bundesinsitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat die ersten Schnelltests auf SARS-CoV2 zur Eigenanwendung zugelassen.
Hier finden Sie eine
Übersicht der zugelassenen Tests.
- NRW-weite Börse Protectx
Ein guter Weg zu Schutzausrüstungen gegen Corona sowie Desinfektionsmittel ist die NRW-weite Börse
Protectx, die von den IHK gemanagt wird. Hier sind Produzenten, Händler und sonstige Unternehmen zu finden, die Sie mit entsprechenden Produkten beliefern können.
Auch Anbieter für Schnelltests sind dort zu finden.
Als Anbieter von Schnelltests können Sie sich auf der Plattform registrieren
- Deutschland-weite Börse IHK-ecoFinder
Hersteller und Händler von Corona-Tests (Schnelltests/Selbsttest) können sich unter
www.ihk-ecofinder.de kostenlos eintragen. Wählen Sie dabei das Profil "Virusnachweisverfahren" und „Antigen-Schnell- oder Selbsttests“.
Weiterführende Links
- DIHK: FAQ zu Corona-Tests
- DIHK: Unternehmen und IHK-Organisation engagieren sich bei Corona-Test-Initiative
- Bundesregierung:
- RKI: Was ist bei Antigentests zur Eigenanwendung (Selbsttests) zum Nachweis von SARS-CoV-2 zu beachten?
- DIHK: Pandemie und Arbeitsschutz
11. Mai 2022