International

USA

Zusammenfassende Darstellung der aktuellen US-Zölle

Hier finden Sie mehr Informationen rund um die US-Zölle und Handelsmaßnahmen. US-Zölle | US-Handelspolitik

Aktuelles

USA erhöhen Zölle auf Stahl und Aluminium
Am 12. März 2025 werden Zölle auf Stahl und Aluminium auf 25 Prozent erhöht. Ausnahmeregelungen für bestimmte Länder sowie Quotenregelungen werden ebenfalls aufgehoben.
Detaillierte Informationen können einer Ausarbeitung von Germany Trade and Invest (gtai) sowie der Webseite der IHK Heilbronn-Franken entnommen werden.

11.03.2025
Die ersten Tage der zweiten Trump-Administration
Am ersten Tag im Amt hat US-Präsident Donald Trump eine historisch hohe Anzahl von Exekutivan-ordnungen unterzeichnet. Trump widerrief 78 Dekrete der Biden-Administration, einschließlich Bidens Anordnung zur Entwicklung sicherer KI-Technologien und einer Reihe energie- und klimarelevanter Maßnahmen. Darüber hinaus kündigte der neue Präsident eine neue America First Außen- und Han-delspolitik an und rief einen nationalen Energienotstand aus. Handelspolitische US-Behörden sind aufgefordert, ihre aktuelle Politik und geltende Abkommen mit US-Handelspartnern neu zu überprüfen. Dabei sollen sie mögliche Maßnahmen für einen Neuabgleich der US-Handelsbilanzen vorschlagen. Genehmigungsverfahren für Energieförderungs- und Infrastrukturprojekte sollen beschleunigt werden. Kontrollen auf unautorisierte Grenzüberquerungen werden verschärft und Asylanträge erschwert. Au-ßerdem werden die USA das Pariser Klimaabkommen wieder verlassen und das Mindestbesteue-rungsabkommen der OECD nicht unterzeichnen.
America First Policy Directive To The Secretary Of State – The White House
Quelle: Trade News
GTAI Themen-Special USA: Handelspolitik unter Trump
US-Präsident Donald Trump hält mit seiner Zollpolitik die Weltwirtschaft in Atem. Was steckt dahinter? Die GTAI hält Sie auf ihrer Themenseite USA mit aktuellen Zollmeldungen auf dem Laufenden und liefert Analysen zur US-Handelspolitik und ihre Auswirkungen auf die wichtigsten Märkte.
Handelspolitik unter Trump
Quelle: GTAI
USA führt Zölle auf Stahl- und Aluminiumimporte ein
Präsident Trump ergreift Maßnahmen zum Schutz der amerikanischen Stahl- und Aluminiumindustrie, die – laut Weißem Haus – durch unfaire Handelspraktiken und weltweite Überkapazitäten geschädigt wurde. Er führt den vollen Zollsatz von 25 % auf Stahlimporte wieder ein und erhöht die Zölle auf Aluminiumimporte auf 25 %. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören die Abschaffung aller alternati-ven Vereinbarungen, die Anwendung strenger Standards für geschmolzene und gegossene Stahler-zeugnisse, die Ausweitung der Zölle auf wichtige nachgelagerte Produkte, die Beendigung aller allge-mein genehmigten Ausnahmen und ein hartes Durchgreifen bei falscher Zollklassifizierung und Zollumgehung. Verschiedene Länder hatten Ausnahmeregelungen erhalten, die das Inkrafttreten der Zölle verhinderten. Dem Weißen Haus zufolge schufen diese Ausnahmen Schlupflöcher, die von Chi-na und anderen Ländern mit Überkapazitäten im Stahl- und Aluminiumsektor ausgenutzt wurden. Mehr dazu im Fact Sheet des Weißen Hauses.
Fact Sheet: President Donald J. Trump Restores Section 232 Tariffs – The White House
Quelle: Trade News
04.03.2025

Ablehnung von ungenauen Warenbeschreibungen bei Lieferungen ab dem 12. November 2024

Am 4. September 2024 hat der US-Zoll- und Grenzschutz (U.S. Customs & Border Protection, CBP) angekündigt, dass generische Warenbeschreibungen im Air Cargo Advanced Screening (ACAS) abgelehnt werden. Eine genaue und spezifische Beschreibung der Ware ist nun für Sendungen in die USA oder den Transit durch die USA zwingend erforderlich.
Ab dem 12. November 2024 tritt eine strengere Durchsetzung in Kraft. Als direkte Folge können sich Sendungen mit generischen Beschreibungen am Ursprungsort verzögern. Artikelbeschreibungen müssen spezifisch und präzise sein, um akzeptiert zu werden.
Die besten Beschreibungen erhalten Sie durch Antworten auf die folgenden Fragen, unterstützt durch zusätzliche Details:
  • Worum handelt es sich bei der Ware?
  • Woraus besteht die Ware?
  • Wozu dient die Ware?
  • Weitere warenrelevante Sachverhalte, beispielsweise bei Kleidung das Geschlecht, Größe der Wasserflasche usw.
Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden für akzeptable und inakzeptable Beschreibungen auf Website des US Grenzschutzes.

Quelle: DIHK
15.11.2024

Änderung der Warenmarkierung von „Hong Kong" auf “China”

Waren mit Ursprung in „Hong Kong“ müssen für den Export in die USA künftig mit „China“ gekennzeichnet werden. Die entsprechende Verordnung (Executive Order 13936) wurde am 11. August 2020 im Federal Register Vol. 85 No. 155 veröffentlicht. Inzwischen hat die US-Zollbehörde (Customs Border Protection, CBP) die Informationen zum Umgang mit dieser Vorgabe auf ihrer Website unter der Rubrik „Frequently Asked Questions“ präzisiert (siehe auch PDF-Auszug als Anlage). Danach gilt für Waren aus Hong Kong u.a. Folgendes:

Warenmarkierung:
Die Warenmarkierung am Produkt ist auf „China“ umzustellen. Gemäß den US-Markierungsvorschriften gilt, dass Waren, die zum Zeitpunkt ihrer Einfuhr in die Vereinigten Staaten nicht mit dem englischen Namen ihres Ursprungslandes gekennzeichnet sind, zusätzlichen Zöllen unterliegen. Es sei denn, sie werden entweder nachträglich ordnungsgemäß gekennzeichnet oder wiederausgeführt oder unter Aufsicht der CBP vernichtet. Die CBP weist in ihren FAQs darauf hin, dass solche Änderungen der Warenmarkierung auch noch auf USTerritorium, in sogenannten Foreign Trade Zones, durchgeführt werden können. Dies gilt auch
für die nachträgliche Korrektur unsachgemäßer oder falscher Markierungen.

Ursprungszeugnis:
Waren mit Ursprung „Hong Kong“ werden vom US-Zoll weiterhin gemäß des ISO-Ländercodes „HK“ behandelt. Im Ursprungszeugnis kann daher unverändert „HongKong“ bzw. „HK“ als Ursprungsland angegeben werden.

Zollanmeldungen:
Auch bei Zollanmeldungen für die Einfuhr in die USA ist unverändert „HK“ anzugeben.

Keine Strafzölle:
Die Änderung der Warenmarkierung hat keine Auswirkung auf die bisher für Hong Kong geltenden regulären US-Zölle (Chapter 1-97) bzw. Zusatzzölle (Chapter 99). Es gibt keine Übertragung der für chinesische Waren erlassenen US-Antidumpingzölle, Ausgleichszölle und Schutzzölle (Section 301) auf Waren mit Ursprung „Hong Kong“.

Ursprünglich war eine Übergangsfrist für die Umsetzung der neuen Vorgaben von 45 Tagen ab Veröffentlichung der Verordnung im Federal Register Vol. 85 vorgesehen. Diese wurde durch die CBP auf 90 Tage bis zum 9. November 2020 verlängert (siehe Information des Cargo System Messaging Service (CSMS) Nr. 43729326.

Kurz-Infos / Merkblätter