International

Tunesien

Neue Importvorschriften verlangen unter anderem Free Sales Zertifikate

Seit dem 17. Oktober 2022 gelten für Tunesien neue Importvorschriften. So werden bei der Einfuhr bestimmter Waren – hierbei handelt es sich vorwiegend um Konsumgüter - diverse Dokumente verlangt:
  • Eine Rechnung, die direkt von der ausführenden Fabrik / dem Hersteller ausgestellt wurde.
  • Eine von einer offiziellen Stelle des Ausfuhrlandes ausgestellten Bescheinigung über die Rechtspersönlichkeit der Fabrik und die ihr erteilte Lizenz zur Ausübung ihrer Tätigkeit (Gewerbeschein).
  • Ein Nachweis, dass die Fabrik über ein Qualitätskontrollsystem verfügt.
  • Eine Liste der Arten von Produkten, die importiert werden sollen.
  • Den Namen der Handelsmarke des Produkts und den Namen der in Lizenz hergestellten Marke.
  • Ein Muster des Etiketts für die zu importierenden Produkte.
  • Eine Bescheinigung für den freien Verkauf (Free Sales Certificate / certificate de vente libre), die von einer offiziellen Regierungsbehörde des Exportlandes ausgestellt wurde.
  • Dokumente und Berichte, die bestätigen, dass die Qualität der eingeführten Waren den geltenden Merkmalen entspricht.
Je nach Art der Ware sind diese Dokumente folgenden Behörden in Tunesien vorzulegen:
- Ministerium für Handel und Exportentwicklung,
- Ministerium für Industrie, Bergbau und Energie,
- Nationale Instanz für die gesundheitliche Sicherheit von Lebensmitteln.

Ausgenommen von dieser Maßnahme sind:
  • Importe des Staates und öffentlicher Unternehmen und Einrichtungen
  • Rohstoffe und Halbfertigprodukte, die für den Industrie-, Dienstleistungs- und Handwerkssektor bestimmt sind
  • Rohstoffe, Halbfertigprodukte, Ausrüstungen und Ersatzteile, die für den Tätigkeit von Industrieunternehmen erforderlich sind
  • Ausrüstungen für Projekte zur Erzeugung erneuerbarer Energien
  • Einfuhren ohne Zahlung oder Transfer von Währung
  • Importe von Einrichtungen, die von Steuerbefreiungen profitieren, wie zum Beispiel Botschaften und internationale Organsationen
  • Einfuhren, die gemäß Erlass 1742 vom 29. August 1994 von Außenhandelsmaßnahmen befreit sind
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02.12.2022