International
Türkei
- Neue Importverordnungen sowie Produktsicherheits- und Kontrollverordnungen für 2026
- Änderung im türkischen Einfuhrverfahren für bestimmte Lebensmittelprodukte ab 2026
- Neues Producer/Exporter Certificate im Rahmen von Anti-Dumping-Maßnahmen
- Umfangreiche Steuererhöhungen
- Entschärfung der Vorschrift zur Vorlage von Ursprungszeugnissen zusätzlich zur A.TR ab dem 1. Januar 2021
- Hinweis zur Ursprungsangabe “Europäische Union” im Ursprungszeugnis
- Registrierungspflichten / Exporters Registry Form
- Ansprechpartner / Webadressen
Neue Importverordnungen sowie Produktsicherheits- und Kontrollverordnungen für 2026
Die Aktualisierungen, die Ende 2025 erlassen wurden und ab Januar 2026 in Kraft getreten sind, betreffen unter anderem Waren, die der CE-Kennzeichnungspflicht unterliegen, sowie Maschinen, für die Produktsicherheits- und Kontrollvorschriften gelten.
Von den Bekanntmachungen des türkischen Handelsministeriums sind unterschiedliche Warengruppen betroffen. Die IHK Köln als NRW-Schwerpunktkammer für die Türkei listet diese in ihrem Web-Artikel Türkei: Übersicht über besondere Import-Vorschriften auf.
Für die Waren, die mit der Freiverkehrsbescheinigung A.TR in die Türkei gelangen, gelten Besonderheiten. So wird bei Waren, die sich im freien Verkehr innerhalb der EU befinden, per se angenommen, dass diese den zugehörigen EU-Richtlinien und -Normen entsprechen.
Detaillierte Informationen erhalten Sie im Artikel “Türkei: Übersicht über besondere Import-Vorschriften” der IHK Köln.
Detaillierte Informationen erhalten Sie im Artikel “Türkei: Übersicht über besondere Import-Vorschriften” der IHK Köln.
Germany Trade and Invest (gtai) stellt die IMPORTVERORDNUNGEN und PRODUKTKONFORMITÄTSVERORDNUNGEN 2025 dar.
13.02.2026
Änderung im türkischen Einfuhrverfahren für bestimmte Lebensmittelprodukte ab 2026
Ab dem 01.01.2026 ist die Einfuhr von Milch- und Milchprodukten, Fischerei- und Aquakulturprodukten sowie Gelatine- und Kollagenprodukten für den menschlichen Verzehr aus nicht zugelassenen Ländern und Betrieben in die Türkei nicht mehr gestattet.
Für Betriebe, die die genannten Produkte ab dem 1. Januar 2026 für den menschlichen Verzehr in die Republik Türkei exportieren möchten, ist es erforderlich, bestimmte Unterlagen durch die zuständige Behörde (in Deutschland) an das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Republik Türkei zu übermitteln.
Ab dann müssen die im offiziellen Schreiben des Ministry of Agrculture and Forestry der Republik Türkei genannten Unterlagen eingereicht werden. Konkret bedeutet dies:
Für Betriebe, die die genannten Produkte ab dem 1. Januar 2026 für den menschlichen Verzehr in die Republik Türkei exportieren möchten, ist es erforderlich, bestimmte Unterlagen durch die zuständige Behörde (in Deutschland) an das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Republik Türkei zu übermitteln.
Ab dann müssen die im offiziellen Schreiben des Ministry of Agrculture and Forestry der Republik Türkei genannten Unterlagen eingereicht werden. Konkret bedeutet dies:
- Für Betriebe im EU-System TRACES NT registriert:
→ Ausfüllen der Tabelle in Anlage 2 des offiziellen Schreibens. - Für Betriebe, die nicht im TRACES NT-System registriert sind:
→ Ausfüllen der Tabelle in Anlage 3 des offiziellen Schreibens. - Für alle Betriebe (unabhängig von TRACES NT):
→ Vorbereitung bzw. Vervollständigung der Anlagen 4 und 5 des offiziellen Schreibens.
Dieses Schreiben (nicht barrierefrei) stellen wir Ihnen gerne bei Bedarf separat zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Handelsministeriums der Republik Türkei (Englisch/Türkisch).
Neues Producer/Exporter Certificate im Rahmen von Anti-Dumping-Maßnahmen
Die Türkei hat im März 2025 eine neue Bekanntmachung zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb veröffentlicht (Nr. 2025/1), die 60 Tage nach Veröffentlichung in Kraft getreten ist.
Neu ist das „Producer/Exporter Certificate“, das vorgelegt werden muss, wenn individuelle Anti-Dumping-Maßnahmen für bestimmte Hersteller oder Exporteure gelten. Es dient dem Nachweis der Identität des Herstellers bzw. Exporteurs gegenüber der türkischen Zollbehörde.
🔍 Wichtig:
Dieses Formular ist nicht identisch mit dem Exporter Registry Formular (siehe unten), das z. B. bei Textilien über ebirlik abgewickelt wird. Es kam in letzter Zeit vermehrt zu Verwechslungen.
Dieses Formular ist nicht identisch mit dem Exporter Registry Formular (siehe unten), das z. B. bei Textilien über ebirlik abgewickelt wird. Es kam in letzter Zeit vermehrt zu Verwechslungen.
Bitte prüfen Sie bei Ausfuhren in die Türkei genau, ob das neue Producer/Exporter Certificate erforderlich ist.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Webseite des Ministry of Trade der Türkischen Republik (Bekanntmachung mit Formular).
03.07.2025
Weitere Informationen erhalten Sie über die Webseite des Ministry of Trade der Türkischen Republik (Bekanntmachung mit Formular).
03.07.2025
Umfangreiche Steuererhöhungen
Zur Finanzierung des Wiederaufbaus in den Erdbebengebieten, setzt die Türkei auf umfangreiche Steuererhöhungen. Hiervon sind neben der Mehrwertsteuer auch die Körperschaftssteuer für Unternehmen betroffen.
Dabei werden Türkische Unternehmen zur Zeit mehrfach belastet: Nach der Erhöhung des Mindestlohns im Januar 2023 um 55 % und einer weiteren Erhöhung im Juli um 34 %, erfolgt nun gleichfalls die Erhöhung der Umsatzsteuersätze.
Mit Datum 10. Juli 2023 wird bei der Lieferung von mehrwertsteuerpflichtigen Waren in die Türkei für Waren und Dienstleistungen die türkische Mehrwertsteuer in Höhe von 20 % (vormals 18 %) und für Waren des täglichen Gebrauchs von 10 % (vormals 8 %) erhoben.
Welcher Steuersatz bei den Importen anfällt, kann über die Datenbank Access2Markets ermittelt werden. German Trade and Invest bietet in einem Artikel zu Einfuhrabgaben in der Türkei weiterführende Informationen zu den anfallenden Steuern an, wie Sonderverbrauchsteuer oder Quellensteuer.
Wie die Wirtschaftskammer Österreich in ihrer News zur Steueranhebung in der Türkei mitteilt, wird auch die Körperschaftssteuer für Unternehmen von 20 % auf 25 % angehoben.
Quelle: AEB SE, Stuttgart / Wirtschaftskammer Österreich
24.07.2023
Quelle: AEB SE, Stuttgart / Wirtschaftskammer Österreich
24.07.2023
Entschärfung der Vorschrift zur Vorlage von Ursprungszeugnissen zusätzlich zur A.TR ab dem 1. Januar 2021
Am 10. Dezember 2020 hat die Türkei eine Änderung der Zollverordnung im offiziellen Amtsblatt Nr. 31330 veröffentlicht, demzufolge Ursprungszeugnisse nur noch in solchen Fällen zusätzlich zur A.TR abgegeben werden müssen, bei denen die betreffende Waren handelspolitischen Maßnahmen unterliegen (vgl. Artikel 47 des Beschlusses 1/95 über handelspolitische Maßnahmen). Siehe auch unseren vorherigen Hinweis weiter unten auf der Seite.
04.01.2021
04.01.2021
Hinweis zur Ursprungsangabe “Europäische Union” im Ursprungszeugnis
Wie der DIHK berichtet, liegen Meldungen vor, dass der türkische Zoll die allgemeine Ursprungsangabe “Europäische Union” in Ursprungszeugnissen (UZ’s) teilweise nicht mehr akzeptiert und stattdessen den einzelstaatlichen Ursprung benannt haben möchte bzw. die Angabe “Europäische Union” nur in Verbindung mit Nennung des Ursprungslandes akzeptiert (Stand 16./17.09.2020).
Nach Intervention verschiedener Stellen hat die türkische Generalzolldirektion die alleinige Angabe „Europäische Union“ in Ursprungszeugnissen für weiterhin zulässig erklärt.
Die türkische Generalzolldirektion hat die Zollämter am 02.10.2020 darüber informiert, dass die allgemeine Ursprungsangabe „Europäische Union“ in IHK-Ursprungszeugnissen auch ohne Präzisierung des einzelstaatlichen Ursprungs anzuerkennen ist. Nur bei Waren, bei denen die Türkei handelspolitische Maßnahmen gegen einen einzelnen EU-Mitgliedsstaat erlassen hat, ist der einzelstaatliche Ursprung zusätzlich anzugeben.
Zwar gibt es gegenwärtig auf EU-Waren keine Zusatzzölle oder Ausgleichszölle. Auch Antisubventionsmaßnahmen ("EMY") sind derzeit gegen EU-Länder nicht in Kraft. Anti-Dumping-Maßnahmen können jedoch vorliegen. Einen unverbindlichen Auszug über die gegen einzelne EU-Staaten verhängten Anti-Dumping-Maßnahmen der Türkei entnehmen Sie bitte der im Download hinterlegten Unterlage. Informationen zu den Anti-Dumping-Maßnahmen finden Sie auch auf der Website des türkischen Handelsministeriums.
07.10.2020
Nach Intervention verschiedener Stellen hat die türkische Generalzolldirektion die alleinige Angabe „Europäische Union“ in Ursprungszeugnissen für weiterhin zulässig erklärt.
Die türkische Generalzolldirektion hat die Zollämter am 02.10.2020 darüber informiert, dass die allgemeine Ursprungsangabe „Europäische Union“ in IHK-Ursprungszeugnissen auch ohne Präzisierung des einzelstaatlichen Ursprungs anzuerkennen ist. Nur bei Waren, bei denen die Türkei handelspolitische Maßnahmen gegen einen einzelnen EU-Mitgliedsstaat erlassen hat, ist der einzelstaatliche Ursprung zusätzlich anzugeben.
Zwar gibt es gegenwärtig auf EU-Waren keine Zusatzzölle oder Ausgleichszölle. Auch Antisubventionsmaßnahmen ("EMY") sind derzeit gegen EU-Länder nicht in Kraft. Anti-Dumping-Maßnahmen können jedoch vorliegen. Einen unverbindlichen Auszug über die gegen einzelne EU-Staaten verhängten Anti-Dumping-Maßnahmen der Türkei entnehmen Sie bitte der im Download hinterlegten Unterlage. Informationen zu den Anti-Dumping-Maßnahmen finden Sie auch auf der Website des türkischen Handelsministeriums.
07.10.2020
Registrierungspflichten / Exporters Registry Form
Deutsche Exporteure, die bestimmte Möbel, Bettausstattungen, Farbstoffe und insbesondere Textilien in die Republik Türkei (Türkiye) einführen, sind verpflichtet, sich im Voraus zu registrieren. Diese Verpflichtung gilt unabhängig vom Ursprungsland und bei Warenmengen von über 50 Kilogramm.
Die Basis hierfür sind die Bekanntmachungen 2009/21 und 2020/1 des Türkischen Staatssekretariats für den Außenhandel.
Eine Liste der relevanten Warengruppen sowie der Registrierungsstellen ist veröffentlicht.
Das Exporters Registry Form (PDF-Datei · 85 KB) - Gültigkeit 1 Jahr - muss vom exportierenden Unternehmen bei der ersten Einfuhr in die Türkei ausgefüllt werden; der Importeur ist verpflichtet, sich bei den zuständigen Registrierungsstellen zu registrieren und weitere Unterlagen vorzulegen.
In der Bundesrepublik Deutschland bestätigen die zuständigen Industrie- und Handelskammern (IHKs) üblicherweise die Mitgliedschaft von Exportfirmen, und die türkischen Konsulate legalisieren diese IHK-Bescheinigungen.
Ansprechpartner / Webadressen
| Ansprechpartner/Webadressen |
|---|
| Deutsch-Türkische Industrie- und Handelskammer: Deutsch-Türkische Industrie- und Handelskammer |
| Informationen zum Zoll: Zoll und Einfuhr kompakt Türkei |
| Wirtschaft kompakt: Wirtschaft in der Türkei |