International
Japan
Das Freihandelsabkommen zwischen Japan und der EU ist seit dem 1. Februar 2019 für Unternehmen nutzbar. Mit dem EU-Japan Freihandelsabkommen werden fast alle gegenseitigen Zölle, sowie viele nicht tarifäre Handelshemmnisse schrittweise aufgehoben.
Das Abkommen ist im Amtsblatt L 330/2018 veröffentlicht worden.
Die Zollverwaltung hat zu dem neuen Abkommen ein Merkblatt erstellt, in dem u.a. auf die anzuwendenden Ursprungsregeln und die entsprechenden Nachweise hierzu eingegangen wird. Insgesamt bietet das Abkommen mehr Alternativmöglichkeiten zur Erlangung des Ursprungs, die Führung des Nachweises hierüber ist aber komplexer als in vergleichbaren Abkommen.
Freihandelsabkommen zwischen Japan und der EU | Zollbericht (GTAI - Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH)