International
Golfstaaten
Der Golfkooperationsrat (Gulf Cooperation Council - GCC) wurde 1981 gegründet und umfasst die folgenden Staaten: Saudi Arabien, Kuwait, Oman, Katar, Bahrain und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE).
Änderung der Einfuhrbestimmungen für die GCC-Region ab 2025 – Wichtige Informationen
Seit dem 1. Januar 2025 wurde die erforderlichen Zolltarifnummern beim Import in die GCC-Region (Saudi Arabien, Oman, Kuwait, Bahrain, Katar, VAE) von 8 Stellen auf 12 Stellen erweitert. Dies betrifft alle Importarten B2B, B2C und C2C.
Was bedeutet das?
- Voraussetzung für den Import: 12-stellige Zolltarifnummern
- Auswirkungen bei Nichtbeachtung: Nicht komplett angegebene Zolltarifnummern können zu Verzögerungen bei der Zollabfertigung führen.
Wichtige Maßnahmen:
- Sicherstellung der Verwendung gültiger und authentischer 12-stelliger HS-Codes.
- Angabe der HS-Codes bereits bei der Erstellung der Sendung, um Verzögerungen zu vermeiden.
Diese Anpassung gilt für alle GCC-Länder und wurde durch das Amiri-Dekret Nr. 98 von 2024 geregelt.
Für weitere Informationen siehe Qatar General Authority of Customs.
Die Original-Meldung in englischer Sprache: Änderung der Einfuhrbestimmung ab 2025 VAE.pdf
09.01.2025, No
Katar
Wie der DIHK mitteilt, sind seit dem 01.04.2022 bei der Einfuhr nach Katar Handelsdokumente (z. B. Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen) wieder im Original für die Zollanmeldung vorzulegen.
Werden stattdessen nur Kopien oder nicht bescheinigte Handelsdokumente vorgelegt, muss eine Sicherheitsleistung von 1 % des Warenwertes, mindestens aber 150 USD, hinterlegt werden. Diese kann gegen Vorlage der Originaldokumente innerhalb von 90 Tagen ausgelöst werden. Damit ist die im März 2020 vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der eingeschränkten Arbeitsfähigkeit vieler Zollbehörden und Unternehmen eingeführte Erleichterung aufgehoben worden, Kopien bzw. nicht bescheinigte Dokumente auch ohne Sicherheitsleistung zur Zollabfertigung vorlegen zu können.
Hinweis: Elektronische ausgestellte Ursprungszeugnisse und elektronisch bescheinigte Handelsrechnungen gelten als Originale.
Importregularien
11.05.2022
11.05.2022
Weitere Informationen zu den Einfuhrformalitäten, Zoll etc. unter https://www.customs.gov.qa/English/Procedures/UnifiedGuide/Pages/Importation.aspx
Oman
Geändertes Legalisierungsverfahren zum 20.03.25
Zusätzlich zu den bisher bekannten Schritten über die Ghorfa ist nun zusätzlich eine Online-Legalisierung notwendig.
25.03.2025
Zusätzlich zu den bisher bekannten Schritten über die Ghorfa ist nun zusätzlich eine Online-Legalisierung notwendig.
25.03.2025
Allgemeines
Aktuelle Informationen erhalten Sie auf www.gtai.de oder auch hinsichtlich erforderlicher Warenbegleitpapiere bei der HK Hamburg im „K und M“ - Forum des Mendel Verlags.