Elektromobilität

Neue Förderung für Schnellladepunkte

Unterstützt wird die Beschaffung und Errichtung öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Mit der neuen Förderrichtlinie sollen vor allem diejenigen unterstützt werden, die den Aufbau mehrerer Schnelladesäulen bzw. von größeren Schnelllade-Hubs planen. Anträge sind bis zum 30. Juni 2022 einzureichen.
Um den Ausbau der öffentlich zugänglichen Schnellladeinfrastruktur zu unterstützen, stellt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) im Rahmen eines ersten Förderaufrufs zehn Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden öffentliche Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mehr als 50 Kilowatt mit bis zu 10.000 Euro. Schnellladepunkte mit mehr als 100 Kilowatt Ladeleistung können pro Ladepunkt mit bis zu 20.000 Euro gefördert werden. Zudem sind die erforderlichen Netzanschlüsse und die Kombination aus Netzanschluss und Pufferspeicher ebenfalls förderfähig. 
Bereits Anfang April hatte das Land Nordrhein-Westfalen eine Neufassung der Förderrichtlinie „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ veröffentlicht. Die Förderung „Emissionsarme Mobilität“ ermöglicht die Umsetzung von nicht öffentlichen, betrieblichen oder kleineren öffentlichen Ladeinfrastrukturprojekten. Mit der Förderung soll die bedarfsgerechte Verfügbarkeit von Schnelllademöglichkeiten sichergestellt werden, wie etwa beim Einkaufen, Sport oder bei Kulturveranstaltungen.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier (ElektroMobilität NRW).
03.05.2022