Ladesäulen für Mitarbeiter und Kunden

Förderung für Ladeinfrastruktur auf Firmenparkplätzen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert über seine Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ die Errichtung von öffentlich zugänglicher Normal- und Schnellladeinfrastruktur. Ab dem 31. August können Unternehmen wieder einen Antrag über das Förderportal “easy-online” einreichen.
Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss, der sich auf der Grundlage der jeweiligen zuwendungsfähigen Ausgaben berechnet. Die Förderquote liegt bei 60 %. Neben der Errichtung von neuer Ladeinfrastruktur inkl. Montage, Installation und der Kombination mit einem Pufferspeicher ist auch die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung von bestehender Ladeinfrastruktur oder die Ertüchtigung eines zu einem Ladepunkt gehörenden Netzanschlusses förderfähig.
Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem, dass die Ladesäulen mindestens werktags an 12 Stunden öffentlich zugänglich sind und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.‎ Die Förderquote ist abhängig von der Dauer der öffentlichen Zugänglichkeit und dem Ausbaubedarf an Ladeinfrastruktur am jeweiligen Standort.
23.08.2021