FAQs der Berufsausbildung

Wann muss Teilurlaub gegeben werden?

Für jeden vollen Monat des Bestehens des Ausbildungsverhältnisses besteht Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs.
Halbe Urlaubstage sind auf ganze Urlaubstage aufzurunden (§ 5 BurlG).
Und zwar in folgenden 3 Fällen
· Bei Kündigung innerhalb der Probezeit.
· Bei vorzeitiger Beendigung des Ausbildungsverhältnisses außerhalb der Probezeit für Zeiten eines Kalenderjahres, für die es wegen Nichterfüllung der 6 monatigen Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Jahresurlaub gibt.
· Wenn nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte des Kalenderjahres das Ausbildungsverhältnis endet.
Weitere Informationen: Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
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