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Nr. 14006

BLENDED-Learning Kompaktlehrgang Geprüfte/r Personalfachkaufmann/frau

Lehrgang und Prüfung durch IHK

Veranstaltungsdetails

Geprüfte Personalfachkaufleute sind qualifiziert, verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahrzunehmen. Sie beraten qualifiziert und begleiten Prozesse. Insbesondere beherrschen sie die operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit und gestalten verantwortlich die Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing. Sie übernehmen verantwortliche Funktionen in der Aus- und Weiterbildung und zeichnen sich durch fachspezifische Kommunikations- und Managementkompetenzen aus.

Lehrgangsinhalte:

  • Lern- und Arbeitsmethodik
  • Personalarbeit organisieren und durchführen
  • Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
  • Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
  • Personal- und Organisationsentwicklung steuern
  • Vorbereitung auf die zu erstellende schriftliche Hausarbeit und das zu führende situationsbezogene Fachgespräch

Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung:

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder

 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder

 3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder

 4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.

(2) Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelungen, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen gemäß den §§ 2 bis 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen.

(3) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Funktionen haben.

Verordnung über die Prüfung.

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

Weitere Informationen

Hinweise

Prüfungstermine

Wichtige Informationen zur Fortbildungsprüfung

Abschluss

IHK-Prüfungszeugnis

Der Abschluss ist im Deutschen Qualifizierungsrahmen (DQR) mit Niveau 6

IHK Gießen-Friedberg
Goetheplatz 3
61169 Friedberg
06031 6090