WIRTSCHAFTSMAGAZIN · 10/2014
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NACHRICHTEN
Strafe droht auch den Fuhrparkleitern
Führerscheinkontrolle ist Halterpflicht
Die FŸhrerscheinkontrolle wird in vielen Unternehmen unterschŠtzt, oder
erst gar nicht durchgefŸhrt. Dabei sind die Halter der Fahrzeuge dazu
verpflichtet die Kontrolle der FŸhrerscheine regelmЧig durchzufŸhren,
denn bei Fahren ohne gŸltige Fahrerlaubnis drohen den Fahrzeughaltern
und den verantwortlichen Fuhrparkleitern strafrechtliche Konsequenzen.
Die gesetzliche Grundlage fŸr die FŸhrerscheinkontrolle ergibt sich aus
dem Stra§enverkehrsgesetz (StVG) Paragraf 21 Absatz 1 Ziffer 2. Dort
steht, dass derjenige ãmit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe bestraft werden kann, wer als Halter eines Kraftfahrzeuges
anordnet oder zulŠsst, dass jemand das Fahrzeug fŸhrt, der die dazu
erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat, oder dem das FŸhren des Fahrzeu-
ges nach Paragraf 44 des Strafgesetzbuches oder nach Paragraf 25 dieses
Gesetzes verboten ist.Ò
Aufgrund diverser Rechtsurteile, ist die halbjŠhrliche Kontrolle der Origi-
naldokumente dabei ausreichend und angemessen. Es sei denn, es gibt bei
Mitarbeitern AuffŠlligkeiten wie eine erhšhte Anzahl von Ordnungswid-
rigkeiten durch z.B. Geschwindigkeits- oder Parkdelikte. Dann wird eine
PrŸfung in kŸrzeren AbstŠnden empfohlen (einmal pro Quartal).
Zu kontrollieren sind dabei die FŸhrerscheine aller Mitarbeiter die Firmen-
fahrzeuge nutzen, unabhŠngig davon, ob es sich um ein personbezogenes
Dienstfahrzeug oder ein Fahrzeug aus dem Firmenpool handelt. Denn jeg-
liche Art von Dienstfahrzeug ist ein Betriebsmittel des Arbeitgebers, der
somit die VerfŸgungsgewalt Ÿber das Fahrzeug besitzt und die ãrichtigeÒ
Nutzung aufgrund der Halterhaftungsvorschriften einhalten muss.
Elektronisches Terminal im
Autohaus Michel installiert.
Mit dem Einsehen der Originaldokumente ist es aber nicht getan, denn die
augenscheinlich durchgefŸhrte Kontrolle muss entsprechend dokumen-
tiert werden. Um ihnen diese Arbeit zu erleichtern, hat das Autohaus
Michel in Zusammenarbeit mit der Volkswagen Leasing GmbH und der
Firma LapID, die Mšglichkeit, diese Kontrolle auf elektronischem Weg
durchzufŸhren. Die elektronische FŸhrerscheinkontrolle erleichtert ihnen
nicht nur die Arbeit, sondern entspricht darŸber hinaus allen rechtlichen
Anforderungen. Als einziger Volkswagen Partner in der Region Mittelhes-
sen, hat das Autohaus Michel ein entsprechendes Terminal installiert.
Um die elektronische FŸhrerscheinkontrolle auch in ihrem Unternehmen
einzufŸhren, setzen sie sich mit den Fuhrparkspezialisten vom Autohaus
Michel zu einem unverbindlichen BeratungsgesprŠch zusammen, denn
nicht nur beim Thema FŸhrerscheinkontrolle beraten wir Sie gern.
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