WIRTSCHAFTSMAGAZIN · 2/2014
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SERVICE
IHK-Jahresthema
„
Horizon 2020“
Mit EU-Forschungsförderprogramm Wettbewerbsvorteile sichern.
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D
ie Bedeutung der Innova-
tionsfähigkeit als Wett-
bewerbsvorteil ist inter-
national längst erkannt. Gemes-
sen am Bruttoinlandsprodukt
investieren dabei Israel und
Südkorea mit 4,4 beziehungs-
weise 4,0 Prozent am meisten in
Forschung und Innovation.
Deutschland liegt mit 3,0 Pro-
zent im Mittelfeld, die EU insge-
samt kommt dagegen derzeit
nur auf 2,0 Prozent. Um den
Anschluss nicht zu verpassen,
gab die EU-Kommission im
Dezember den Startschuss für
„
Horizon 2020“. Mit über
70
Milliarden Euro legte sie ein
großes Förderprogramm für
Forschung und Entwicklung
(
FuE) auf. Es soll in den näch-
sten sieben Jahren mehr Impul-
se für Innovationen setzen.
Gute Nachrichten
für KMUs
Der DIHK hatte sich dafür
stark gemacht, die Förderpro-
gramme innerhalb von „Hori-
zon 2020“ stärker auf die
Bedürfnisse der Wirtschaft
zuzuschneiden und die bislang
niedrige Unternehmensbeteili-
gung von unter 25 Prozent an
der EU-Forschungsförderung zu
erhöhen. Für kleine und mittel-
große Unternehmen (KMU) mit
bis zu 250 Mitarbeitern wird
nun eine eigene Förderlinie ein-
gerichtet. Es werden Innovati-
onsprojekte gefördert, die For-
schungsergebnisse markttaug-
lich machen, beispielsweise
über Pilotanlagen. 3,5 Milliar-
den Euro sind allein den KMU
vorbehalten. Sie können als
Einzelunternehmen oder auch
im Verbund ein Innovationspro-
jekt einreichen und für bis zu 70
Prozent der Kosten Fördermittel
aus Brüssel erhalten. KMU
machen 99 Prozent aller Unter-
nehmen in Europa aus. Sie
erbringen jedoch bislang einen
unterdurchschnittlichen Anteil
bei Aufwendungen für For-
schung und Entwicklung,
bedingt durch Größennachteile
bei der Finanzierung oder auf-
grund von Kapazitätsengpässen.
Innovationen auf
der Überholspur
Um innovative Ideen schnell
und unkompliziert zu fördern,
wird zudem im Jahr 2015 der
„
Fast Track to Innovation“ als
neues Instrument eingeführt.
Hier können Unternehmen in
Teams von drei bis fünf Koope-
rationspartnern – ohne spezifi-
sche vorherige Ausschreibung –
ihre eigenen Forschungsthemen
vorschlagen. Diese müssen
besonders innovativ sein und
zugleich eine zügige Marktein-
führung erwarten lassen. Die
Förderentscheidung soll schon
nach spätestens sechs Monaten
fallen. Bei grünem Licht kann
Brüssel die Investitionen der
Unternehmen dann mit bis zu
drei Millionen Euro ergänzen.
Die EU-Kommission will so
mindestens einhundert Projekte
auf die Überholspur schicken.
Auf Worte müssen
Taten folgen
Innovationssprünge Einzel-
ner ziehen schnell auch andere
Unternehmen und Branchen mit
und bringen so die Volkswirt-
schaft insgesamt voran. „Hori-
zon 2020“ sieht wesentliche
Vereinfachungen für die Teil-
nehmer vor. Besonders hervor-
zuheben ist die Verkürzung der
Wartezeit bis zur Förderent-
scheidung auf maximal acht
Monate. Bislang müssen
Antragsteller durchschnittlich
mehr als anderthalb Jahre bis
zum Startschuss warten. Bei den
Abrechnungsverfahren wird ab
jetzt nur noch mit Pauschalen
statt aufwendigen Einzelnach-
weisen gearbeitet.
Jetzt muss „Horizon 2020“
zeigen, dass die ehrgeizigen
Ziele für mehr Innovationen
ernst gemeint sind: Die Rege-
lungen bei Beantragung und
Durchführung müssen wie
angekündigt auch tatsächlich
praktikabel und unbürokratisch
sein. Der „Fast Track to Innova-
tion“ sollte nur zeitkritische
Vorhaben auf den Weg bringen,
die auf besonders innovative
Produkte abzielen. Hierzu soll-
ten besonders Unternehmen
Vorrang bekommen. Denn nur
eine starke Wirtschaftsbeteili-
gung kann für mehr Wachstum
und Arbeitsplätze in Europa
sorgen.
Erste Ausschreibungen zu
„
Horizon 2020“ veröffentlichte
der DIHK im Januar 2014 im
Rahmen seiner monatlichen
Innovationsnachrichten (http://
bit.ly/1e9a4dP).
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