Erste Bekanntmachung zur Wahl der VI. Vollversammlung
Am 18. Januar beginnt die Wahlperiode der VI. Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg.
Ihre Mitglieder werden von den Kammerzugehörigen in gleicher, freier, allgemeiner und geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Die VI. Vollversammlung wird aus 60 unmittelbar und bis zu 6 mittelbar gewählten Mitgliedern bestehen.
Die Kammerzugehörigen werden zum Zwecke der Wahl in folgende Wahlgruppen eingeteilt; diese wählen jeweils die folgende Anzahl von Mitgliedern der Vollversammlung:
Wahlgruppen Nr.
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Bezeichnung
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I
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Industrie
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Wahlbezirk a) 5 Mitglieder
Wahlbezirk b) 4 Mitglieder
Wahlbezirk c) 2 Mitglieder
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II
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Einzelhandel
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Wahlbezirk a) 4 Mitglieder
Wahlbezirk b) 5 Mitglieder
Wahlbezirk c) 2 Mitglieder
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III
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Großhandel- und Handelsvertreter
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6
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IV
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Banken und Versicherungen
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4
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V
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Finanzdienstleister
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2
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VI
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Verkehrsgewerbe
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2
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VII
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Hotel- und Gaststättengewerbe
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2
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VIII
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Grundstücks- und Wohnungswesen
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2
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IX
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Informationstechnologie
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2
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X
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Sonstige Dienstleistungen
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Wahlbezirk a) 7 Mitglieder
Wahlbezirk b) 9 Mitglieder
Wahlbezirk c) 2 Mitglieder
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Für die Wahlgruppen III bis IX gilt der Bezirk der Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg als Wahlbezirk.
Für die Wahlgruppen I, II und X werden folgende Wahlbezirke gebildet:
- Landkreis Gießen ohne die Gemeinden Wettenberg und Biebertal
- Wetteraukreis
- Vogelsbergkreis
Die Wahl wird schriftlich durchgeführt (Briefwahl). Mitte Januar 2024 erhält jeder Wahlberechtigte die für die Beteiligung an der Wahl notwendigen Briefwahlunterlagen.
Die Wahl findet statt in der Zeit von Donnerstag, den 18. Januar 2024 bis Dienstag, den 20. Februar 2024 (Eingang).
Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Stimmzettel bei dem Wahlausschuss der Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg eingegangen sein. Wahlbriefe können per Post versandt oder in den Geschäftsstellen Gießen, Lonystraße 7, 35590 Gießen und Friedberg, Goetheplatz 3, 61169 Friedberg abgegeben werden. Wahlberechtigt sind alle Kammerzugehörigen mit Ausnahme der in § 3 Abs. 3 der Wahlordnung aufgeführten Zugehörigen, denen von einem Gericht das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen, rechtskräftigt aberkannt wurde. Jeder Kammerzugehörige hat nur eine Stimme.
Wählen kann nur, wer in der festgestellten Liste der Wahlberechtigten (Wählerliste) eingetragen ist. Diese liegt in der Zeit von
Montag, den 4. September 2023 bis Montag, den 18. September 2023
zur Einsichtnahme in den Geschäftsstellen Gießen und Friedberg aus. Das Recht zur Einsichtnahme ist beschränkt auf die jeweils eigene Wahlgruppe und den eigenen Wahlbezirk.
Bis zum 25. September 2023 können
- Anträge auf Aufnahme in eine Wahlgruppe bzw. einen Wahlbezirk,
- Anträge auf Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe oder einen anderen Wahlbezirk und
- Einsprüche gegen die Zuordnung zu einer Wahlgruppe eingereicht werden.
Alle Kammerzugehörigen der Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg werden hiermit aufgefordert, bis zum 16. Oktober 2023
Wahlvorschläge beim Wahlausschuss der Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg einzureichen.
WAHLVORSCHLÄGE sind beim Wahlausschuss der Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg schriftlich oder per FAX oder als eingescanntes Dokument per E-Mail einzureichen. Später eingehende Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden. Die Wahlvorschläge sind mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Funktion im Unternehmen, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift aufzuführen. Außerdem ist eine Erklärung jedes Bewerbers beizufügen, dass er zur Annahme der Wahl bereit ist und dass ihm keine Tatsachen bekannt sind, die seine Wählbarkeit nach dieser Wahlordnung ausschließen.
Der Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützung (Selbstvorschlag).
VORDRUCKE für die Einreichung des Wahlvorschlages sowie für die Erklärung der Bewerber können bei der Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg angefordert werden.
Gießen,. 6. Juli 2023
DER WAHLAUSSCHUSS
Hans-Heinrich Bernhardt
- Vorsitzender -
Inge von Alvensleben, Ulrich Habermehl, Norbert Jäger, und Horst Schwarz
- Beisitzer -
Stand: 22.04.2024