Außenwirtschaftsbescheinigungen

Die Behörden vieler Staaten verlangen bei der Einfuhr von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen amtliche Bescheinigungen oder Geschäftspapiere, die durch die IHK bescheinigt werden sollen. Die IHK informiert über die Rechtsvorschriften und setzt ihre Möglichkeiten im Bescheinigungswesen dazu ein, der exportierenden Wirtschaft in ihrer Region bei der Erfüllung der Interessen der ausländischen Wirtschaftspartner gerecht werden. Die IHK stellt Ursprungszeugnisse und andere dem Außenwirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen aus (siehe auch Ursprungszeugnisse und Exportberatung).
Stand: 29.04.2015