Veranstaltungssicherheit im Fokus

Netzwerktreffen: Beim IHK-Netzwerktreffen der Gewerbevereine in Bad Nauheim beleuchteten Experten rechtliche Aspekte, praktische Maßnahmen und die Rolle der Behörden. Die Verantwortung trägt im Zweifelsfall der Veranstalter, betonte der Vertreter des Polizeipräsidiums Mittelhessen.
VON CHRISTIAN THIEL
Ein informativer Vormittag erwartete die Gewerbetreibenden aus dem IHK-Bezirk beim 7. Netzwerktreffen im Work Nouveau in Bad Nauheim. Im Fokus stand ein Thema von höchster Relevanz: die Veranstaltungssicherheit. Rund ein Dutzend Vertreter regionaler Werbegemeinschaften waren gekommen, um sich aus erster Hand über rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Umsetzung zu informieren und sich anschließend in lockerer Atmosphäre auszutauschen.
Erik Hessenmüller, Abteilungsleiter Einsatz vom Polizeipräsidium Mittelhessen, erläuterte eingangs die Rolle der Polizei. Zwar führe diese auf Anfrage Gefährdungslagenbewertungen durch und berate Veranstalter, die letztendliche Verantwortung für die Gefahrenabwehr liege aber stets bei den Veranstaltern selbst. Hessenmüller betonte NETZWERKTREFFEN Veranstaltungssicherheit im Fokus Beim IHK-Netzwerktreffen der Gewerbevereine in Bad Nauheim beleuchteten Experten rechtliche Aspekte, praktische Maßnahmen und die Rolle der Behörden. Die Verantwortung trägt im Zweifelsfall der Veranstalter, betonte der Vertreter des Polizeipräsidiums Mittelhessen. die umfassenden Pflichten der Veranstalter, die neben der Verkehrssicherungspflicht auch die Sicherung des Veranstaltungsgeländes, den Brandschutz und die medizinische Versorgung umfassten. Im Falle einer konkreten Gefahr behalte sich die Polizei vor, im Einzelfall über die Durchführung einer Veranstaltung zu entscheiden. Anhand des nach der Loveparade 2010 eingeführten Leitfadens für Veranstaltungssicherheit verdeutlichte Hessenmüller die Notwendigkeit der Abstimmung des Veranstaltungskonzepts mit den Behörden ab einer Teilnehmerzahl von 5.000 Personen. Eine erfolgreiche Veranstaltungssicherheit basiert seiner Aussage nach auf der Kooperation zwischen Veranstaltern, Behörden und Polizei.
Rechtsanwalt Martin Leber präsentierte im zweiten Teil des Treffens eine Software zur Gefahreneinschätzung. Er ging detailliert auf die Unterschiede zwischen Haftung und Verantwortung ein und unterstrich die Pflicht der Veranstalter, alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensverhütung zu ergreifen. Besondere Sorgfalt sei bei Veranstaltungen für Kinder geboten, da die meisten Veranstaltungsstätten nicht für diese Zielgruppe konzipiert seien. Leber wies zudem auf die Relevanz des Arbeitsschutzgesetzes hin, insbesondere im Zusammenhang mit der Verkehrssicherung. Auch die Anteilshaftung von Vereinen, selbst bei der Beauftragung Dritter, thematisierte er.
Neben den informativen Vorträgen bot das Netzwerktreffen den Teilnehmern Gelegenheit zum Austausch. Das nächste Netzwerktreffen der IHK Gießen-Friedberg ist für den Herbst dieses Jahres geplant.
Stand: 04.09.2025