Kleine Gemeinden drehen kräftig weiter an der Steuerschraube

Der aktuelle Hebesatzmonitor Hessen des Hessischen Industrie- und Handelskammertages (HIHK) zeigt: Auch 2023 ging es in Hessen mit den Belastungen für Unternehmen und Bürger weiter nach oben. Allerdings gab es deutliche Unterschiede zwischen der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer. Während die Gewerbesteuer deutlich seltener und moderater angehoben wurde, haben gerade einige kleinere Städte und Gemeinden bei der Grundsteuer B kräftig zugeschlagen. Über die Hebesätze legen die Kommunen die Höhe der ihnen zustehenden Gemeindesteuern fest.
Hebesätze gibt es für die Gewerbesteuer, die von Gewerbetreibenden auf den Ertrag des Unternehmens erhoben wird, und auf die Grundsteuer, die für Grundbesitz erhoben wird. Bei der Grundsteuer unterscheidet man zwischen der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und der Grundsteuer B für alle anderen privat und gewerblich genutzten Grundstücke.
Mit den Erhöhungen der Grundsteuerhebesätze unterlaufen die Kommunen das Versprechen der Landesregierung, die Grundsteuerreform aufkommensneutral umzusetzen. Denn die Frage, ob Hessens Unternehmen und Bürger durch das neue Grundsteuergesetz ab 2025 zusätzlich belastet werden, bemisst sich nach den Zahlen von 2024. Zahlreiche Kommunen haben bereits jetzt ordentlich zugelangt. Seit Bekanntgabe des neuen Grundsteuergesetzes haben inzwischen zahlreiche hessische Städte und Gemeinden den Hebesatz für die Grundsteuer B erhöht. Die Hebesätze für die Grundsteuer B bewegen sich zwischen 517 und 1.050 Prozent des Messbetrags, die durchschnittliche Erhöhung betrug 98 Prozent des Messbetrags.

VON Elke Dietrich

Stand: 10.01.2024