Drei Viertel der Kommunen mit höheren Einnahmen
Grundsteuerreform: Der neue Hebesatz-Monitor 2025 zeigt: 315 der 421 hessischen Kommunen haben die Umsetzung der Grundsteuerreform mit einer Steuererhöhung verbunden.
Bei der Gewerbesteuer ist es 2025 an vielen Orten in Hessen mit den Belastungen weiter nach oben gegangen.
VON ELKE DIETRICH
Der Hessische Industrie- und Handelskammertag (HIHK) hat die Hebesätze der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer aller hessischen Städte und Gemeinden aufgearbeitet und im Hebesatzmonitor Hessen 2025 zusammengestellt. Dabei zeigt sich: 315 der 421 hessischen Kommunen haben die Umsetzung der Grundsteuerreform mit einer Steuererhöhung verbunden. Die Hoffnung auf eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform wurde also von den meisten Kommunen enttäuscht. Auch bei der Gewerbesteuer ging es 2025 an vielen Orten in Hessen mit den Belastungen weiter nach oben. Bezüglich der Grundsteuer B beleuchtet der Hebesatzmonitor, inwieweit die Kommunen das neue Grundsteuergesetz aufkommensneutral umgesetzt haben, also vor und nach der Grundsteuerreform das gleiche Steueraufkommen erzielen.
HIHK-Präsidentin Kirsten Schoder-Steinmüller warnt: „Die zusätzlichen Belastungen treffen die hessischen Unternehmen zur Unzeit. Multiple Herausforderungen und Unsicherheiten, von Zolldiskussionen über Energiekosten bis Bürokratielasten setzen die Unternehmen unter Druck. Steigende Steuern sind vor diesem Hintergrund das falsche Signal und gefährden den Wirtschaftsstandort Hessen. Wir erkennen an, dass auch die Kommunen in einer schwierigen finanziellen Lage sind. Hinter den Finanzproblemen der Kommunen stecken allerdings strukturelle Ursachen.
Zahlreiche Aufgaben werden von Bund und Land entschieden und die Kommunen müssen diese umsetzen, ohne eine ausreichende Gegenfinanzierung zu erhalten. Aktuelle Beispiele hierfür sind die Betreuung von Grundschulkindern und die Unterbringung Geflüchteter. Um die Ausgaben auf ein nachhaltig finanzierbares Niveau zu bringen, bedarf es einer konsequenten Einhaltung des Konnexitätsprinzips, des Abbaus bürokratischer Regelungen, transparenter Einsparprozesse auf kommunaler Ebene und der konsequenten Nutzung der Potenziale der Digitalisierung und der interkommunalen Zusammenarbeit. Zugleich muss die Finanzierung der Kommunen grundlegend reformiert werden.“
Schoder-Steinmüller bekräftigt die Forderung der IHKs, die im Aufkommen stark schwankende Gewerbesteuer durch eine aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer abgeleitete Kommunalsteuer mit einem Hebesatzrecht der Gemeinden zu ersetzen. Das spart Bürokratie, bietet den Kommunen und den Unternehmen mehr Planungssicherheit und verteilt die Kosten gerechter auf alle, die leistungsfähig sind.
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Elke Dietrich
Stand: 05.11.2025