Ihre Stimme für eine starke IHK

ihk wahl
Vom 18. Januar bis zum 20. Februar 2024 bestimmen die etwa 50.000 Mitgliedsunternehmen in den Landkreisen Gießen, Wetterau und Vogelsberg ihren Kandidaten für die IHK-Vollversammlung. Für die insgesamt 60 Sitze stehen 96 Bewerber – 15 davon Frauen – zur Wahl. Die Kandidatinnen und Kandidaten verteilen sich auf die zehn, zum Teil nach Landkreisen unterteilten Wahlgruppen Industrie, Einzelhandel, Großhandel und Handelsvertreter, Banken und Versicherungen, Finanzdienstleister, Verkehrsgewerbe, Hotel- und Gaststättengewerbe, Grundstücks- und Wohnungswesen, Informationstechnologie sowie Sonstige Dienstleistungen. Dabei richtet sich die Anzahl der Sitze pro Wahlgruppe nach der Anzahl der in dem jeweiligen Bereich tätigen Unternehmen und der Wirtschaftskraft. Gewählt werden darf ausschließlich innerhalb der eigenen Wahlgruppe. Für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl trägt der Wahlausschuss Sorge. Er besteht aus Mitgliedern, die dieses Amt ehrenamtlich übernehmen. Aus den gewählten Repräsentanten wird dann auch das neue Präsidium gewählt. Wer mit mehreren Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, hat für jedes der Unternehmen eine Stimme, unabhängig von Rechtsform oder Firmengröße. Wer beispielsweise eine GmbH und eine GmbH & Co. KG hat, ist berechtigt, für jedes dieser Unternehmen seinen Wunschkandidaten innerhalb der jeweiligen Wahlgruppe(n) zu wählen. Wichtig ist, dass keine Stimme ungenutzt bleibt! Das Wahlrecht ist ein Privileg, das keiner vergeuden sollte. Denn nur wer wählt, kann etwas dafür tun, dass ein Vertreter in die Vollversammlung kommt, der das eigene Vertrauen genießt.
Vielfalt zählt
Was haben ein selbstständiger Taxifahrer, ein mittelständischer Industriebetrieb, ein Existenzgründer und ein Dax-Konzern gemein? Sie alle sind Mitglied einer der 79 deutschen Industrie- und Handelskammern. Und so vielfältig wie die Unternehmerlandschaft, so vielfältig sind auch die Angebote und das Know-how der IHKs. Um die Kernaufgabe der Vollversammlung – die Vertretung des Gesamtinteresses der Wirtschaft – umzusetzen, braucht es unterschiedliche Perspektiven unterschiedlicher Menschen. Es braucht einen kooperativen Austausch und ein konstruktives Miteinander – oder kurz gesagt: Wer sich in der IHK-Vollversammlung engagiert, zeigt Herz für unseren Wirtschaftsstandort. Die Vollversammlung macht sich stark für
➔ eine bessere Infrastruktur und gute Standortbedingungen mit dem Ziel, Verkehrsanbindungen dort zu verbessern, wo es nötig ist und die Geschäfte davon profitieren können. Beispiel: die Aktion „Heimat shoppen“.
➔ für ein gleichbleibend hohes Niveau bei der Aus- und Weiterbildung mit dem Ziel, qualifizierte junge Menschen und Unternehmen zusammenzubringen. So konnten zum Stichtag 30. September 2023 endgültig 2.021 neue Ausbildungsverträge verzeichnet werden. Das sind 22 mehr als im Jahr zuvor und ein deutliches Zeichen dafür, dass es nach dem Einbruch in der Corona-Pandemie wieder aufwärtsgeht.
➔ für gestandene Unternehmen, die in Gesprächen mit Kreditinstituten und Förderbanken ihre Finanzierung klären möchten, für Existenzgründer, die – vom Businessplan bis zur Umsetzung – Hilfe benötigen, sowie für Betriebe, die Fragen zum Thema Unternehmensnachfolge haben.
➔ für gute Chancen auf den Weltmärkten: damit Unternehmen aus dem IHK-Bezirk, die im Ausland Fuß fassen möchten, schon im Vorfeld die notwendigen Informationen erhalten, zum Beispiel über den Markt und die speziellen Einfuhrbestimmungen.
➔ für Integration und Inklusion. Hierzu wurden im Jahr 2022 gleich drei neue Beratungsstellen geschaffen: eine Willkommenslotsin für Geflüchtete sowie zwei Mitarbeiterinnen für die Themen Inklusion und passgenaue Besetzung. Darüber hinaus ist die IHK Gießen-Friedberg an der seit dem Frühjahr laufenden bundesweit angelegten Marketingkampagne der DIHK für ein neues, attraktiveres Image der dualen Ausbildung beteiligt. Hauptakteure der Aktionen sind neun Azubis, die Interessierte in sozialen Netzwerken mit durch ihren Lern- und Arbeitsalltag nehmen. So rücken sie ein authentisches, positives Lebensgefühl in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Auch Ausbildungsbetriebe sind beteiligt. Am Ende der ersten Kampagnenphase Ende September hatten die Clips schon mehr als 18 Millionen Klicks. Unseren Social-Media-Stars folgten Anfang Oktober 30.000 Nutzerinnen und Nutzer. Die Kampagne soll mehrere Jahre laufen, die Planungen für 2024 haben bereits begonnen.

Fakten zur VI. IHK-Vollversammlung
Am 18. Januar beginnt die Wahlperiode der VI. Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg. Ihre Mitglieder werden von den Kammerzugehörigen in gleicher, freier, allgemeiner und geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Dabei kann jeder IHK-Zugehörige sein Wahlrecht nur einmal ausüben. Wer mit mehreren Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, hat für jedes Unternehmen eine Stimme. Die Wahl wird schriftlich per Briefwahl durchgeführt. Hierzu erhält jeder Wahlberechtigte die für die Beteiligung an der Wahl notwendigen Unterlagen. Die Wahl findet in der Zeit von Donnerstag, den 18. Januar 2024, bis Dienstag, den 20. Februar 2024 (Eingang), statt. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Stimmzettel bei dem Wahlausschuss der Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg eingegangen sein. Wahlbriefe können per Post versandt oder in den Geschäftsstellen Gießen, Lonystraße 7, 35590 Gießen, und Friedberg, Goetheplatz 3, 61169 Friedberg, abgegeben werden. Wählen kann nur, wer in der festgestellten Liste der Wahlberechtigten (Wählerliste) eingetragen ist

VON PETRA A. ZIELINSKI

Stand: 23.01.2024