Tipp 2 - Impressumspflicht

Noch immer gibt es zahlreiche Abmahnungen wegen fehlendem Impressum auf der Homepage und in den sozialen Medien.
Wer als Unternehmen eine Homepage betreibt, muss diese mit einem Impressum versehen. Selbst bei einer für private Zwecke erstellten Seite schadet diese Erfüllung der Kennzeichnungspflicht nicht, da der Grat zwischen gewerblicher und privater Nutzung oft schmal ist. Erstreckt sich Ihr wirtschaftliches Handeln auch auf Plattformen der sozialen Medien, muss dort ebenfalls ein Impressum eingefügt werden. Andernfalls droht Ihnen eine Abmahnung. 😡
Im § 5 des Telemediengesetzes ist festgeschrieben, dass die wettbewerbsrechtlichen Anforderungen „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ aufgeführt sein müssen. Zu dies en allgemeinen Informationspflichten gehören unter anderen Angaben zu Namen, Anschrift, Rechtsform sowie die Info zur schnellen Kontaktaufnahme. Obacht 👆: diese Liste ist nicht vollständig! Für Interessierte stellen wir die geforderten Infos ungekürzt oder mit Verlinkung versehen auf unsere Internetseite mit den Social-Media-Tipps. An dieser Stelle noch ein Hinweis, wie Sie recht einfach ein rechtssicheres Impressum auf ihre Plattform setzen 💡: geben Sie in einer Internet-Suchmaschine den Begriff „kostenloser Impressum-Generator“ ein. Es finden sich seriöse Anbieter im Suchergebnis. ✌️
Stand: 04.01.2023