"Luftqualität verbessern - Fahrverbote vermeiden"

Mit dem Urteil vom 27. Februar 2018 hält das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig  Fahrverbote für bestimmte Dieselfahrzeuge in deutschen Städten rechtlich für möglich. Damit bestätigten die Richter die vorausgegangenen Urteile der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Düsseldorf überwiegend.
Im Kammerbezirk der IHK Gießen-Friedberg sind augenblicklich keine drohenden Diesel-Fahrverbote bekannt.
Das Wiesbadener Verwaltungsgericht hat am 05. September 2018 entschieden, dass es in Frankfurt ab dem 1. Februar 2019 ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge geben wird. Davon betroffen sind sowohl Bewohner der Stadt als auch Pendler. Ab dann dürfen in einer noch festzulegenden Zone keine Diesel mit Euro 4 Motoren und ältere Modelle mehr fahren. Auch Benziner der Klassen Euro 1 und 2 sind betroffen. Ab dem 1. September gilt dies dann auch für Diesel der Klasse Euro 5.
Die hessische Landesregierung hat bereits angekündigt das Urteil nicht hinnehmen zu wollen und wird Berufung beantragen.
Die IHK Gießen-Friedberg hat in ihrer Vollversammlung vom 13. Dezember 2018 folgende Position zur Dieselabgas-Thematik beschlossen. 

Die Vollversammlung der IHK Frankfurt am Main hat vor dem Hintergrund eines drohenden Dieselfahrverbots ebenfalls eine Resolution mit der Überschrift "Luftqualität verbessern - Fahrverbote vermeiden“ verabschiedet. Die Resolution wurde vor dem Hintergrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zu Diesel-Fahrverboten in der Stadt Frankfurt am Main beschlossen und basiert auf dem Vorstandsbeschluss des DIHK vom 27. Juni 2018 sowie einer spezifischen Forderungen der Vollversammlung der IHK Frankfurt am Main.
Details  zum Thema "Saubere Luft in deutschen Städten" bietet das gleichnamige DIHK-Faktenpapier. Von der Diesel-Technologie über die Grundlagen des Wirtschaftsverkehrs bis hin zu Instrumenten wie Umweltzonen, Einfahrverboten oder City-Maut: Mit zahlreichen Faktenchecks, Tabellen und Grafiken beleuchtet das Papier Grundlagen und Maßnahmen.
Der DIHK vergleicht Effekte, Umsetzungs- und Wirkungsdauer ausgewählter Handlungsoptionen miteinander und kommt zu dem Ergebnis, dass kaum eine allein ausreichen wird, um die europäischen Luftqualitätsziele in allen deutschen Städten zu erreichen.
Das Faktenpapier und eine Pressemitteilung des HIHK-Präsidenten Eberhard Flammer finden Sie im Downloadbereich.

Stand: 09.06.2022