Sonderprogramm Gaststätten in Hessen
Das Sonderprogramm Gaststätten des Landes Hessen dient der Stärkung der Gastronomie im ländlichen Raum durch Zuschüsse für dringend erforderliche Investitionen. Ziel ist es, Gastronomiebetriebe bei Modernisierung, Qualitätsverbesserung und Sicherung der wirtschaftlichen Grundlage zu unterstützen und damit die touristische und regionale Entwicklung zu stärken.
Bisherige Förderkonditionen
Im Rahmen der letzten Förderaufrufe wurden Investitionsvorhaben ab einem Volumen von 15.000 Euro unterstützt. Die Förderquote betrug 45 Prozent, maximal wurden 200.000 Euro Zuschuss pro Projekt gewährt. Gefördert wurden vor allem bauliche und technische Modernisierungen, Maßnahmen zur Qualitätssteigerung, zur energetischen Verbesserung oder zur Verbesserung der Barrierefreiheit; ergänzend konnten investive Digitalisierungsmaßnahmen einbezogen werden, sofern sie die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebs erhöhten.
Perspektivische Erweiterung auf Hotellerie
Im Koalitionsvertrag des Landes Hessen ist verankert, die bisherigen Förderkriterien perspektivisch auf Hotelleriebetriebe auszuweiten. Angedacht ist, in künftigen Förderaufrufen auch kleinere Hotels, Gasthöfe mit Beherbergung und Mischbetriebe in ländlichen Räumen stärker zu berücksichtigen. Die konkrete Ausgestaltung weiterer Aufrufe sowie die zeitliche Planung hängen jedoch von politischen und haushalterischen Entscheidungen ab und können sich ändern.
Aktueller Programmstatus: keine Anträge möglich
Derzeit ist das Sonderprogramm Gaststätten für neue Anträge nicht geöffnet. Auf der Programmseite der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aktuell keine neuen Anträge gestellt werden können. Bei einer Neuauflage des Förderprogramms informiert die WI-Bank an gleicher Stelle über neue Förderaufrufe und aktualisierte Konditionen. Der jeweils aktuelle Stand ist direkt bei der WI-Bank unter dem Programm „Sonderprogramm Gaststätten“ abrufbar:
WIBank – Sonderprogramm Gaststätten
WIBank – Sonderprogramm Gaststätten
Für Rückfragen zum Programmstatus steht die WI-Bank per E-Mail unter Soprogastro@wibank.de zur Verfügung.
Antragsverfahren und Zuständigkeiten
Grundsätzlich erfolgt die Abwicklung des Sonderprogramms über die WI-Bank als Förderbank des Landes Hessen. Dort werden die detaillierten Förderbedingungen, etwa zu förderfähigen Kosten, Fristen, erforderlichen Unterlagen und möglichen Kombinationen mit anderen Programmen, veröffentlicht. Ebenso wird dort das Online-Antragsportal bereitgestellt und die formale Prüfung sowie Bewilligung der Anträge vorgenommen. Da Förderaufrufe in der Regel zeitlich befristet und budgetgebunden sind, empfiehlt sich eine regelmäßige Prüfung des Programmstatus auf der WI-Bank-Seite.
Einordnung in Tourismus- und Standortpolitik
Das Sonderprogramm Gaststätten ist eingebettet in die übergeordneten Ziele der hessischen Tourismus- und Standortpolitik. Gastronomiebetriebe bilden zentrale Bausteine der touristischen Infrastruktur und beeinflussen sowohl die Aufenthaltsqualität für Gäste als auch die Lebensqualität der Bevölkerung. Investitionen in Gastronomie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Attraktivität des ländlichen Raums, zur Fachkräftesicherung und zur regionalen Wertschöpfung.
Vertiefende Informationen zur touristischen Entwicklung und Bedeutung der Branche in der Region stellt die IHK Gießen-Friedberg unter anderem in den Bereichen Tourismus, Tourismuskennzahlen im Wandel der Zeit sowie in der Auswertung Wirtschaftsfaktor Tourismus 2022 zur Verfügung.
Unterstützende Angebote für Gastronomiebetriebe
Neben spezifischen Förderprogrammen stehen Gastronomiebetrieben verschiedene Informations- und Unterstützungsangebote zur Verfügung. Ein praxisnahes Instrument ist der Hessische Gastromat, der dabei hilft, rechtliche Anforderungen systematisch zu prüfen und Themen wie Hygiene, Arbeitsrecht oder Verbraucherschutz im Blick zu behalten. Ergänzend informiert die IHK Gießen-Friedberg etwa zum Jugendschutzgesetz, das für gastronomische Unternehmen ebenfalls relevant ist.
Stand: 15.04.2026