Sonderprogramm Gaststätten

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz legt sein Sonderprogramm für Gastronomen im ländlichen Raum: neu auf!
Ab 10.06.2025 besteht die Möglichkeit zur Antragstellung. Es können Fördermittel für Investitionen ab 15.000 Euro beantragt werden. Die Förderquote beträgt 45%, maximal werden 200.000 Euro pro Projekt gewährt.
Die im Koalitionsvertrag beschriebene Ausweitung der Förderkriterien auf Hotelleriebetriebe soll im darauffolgenden Förderaufruf (in 2026) erfolgen.
Weitere Informationen und das Antragsportal finden Sie bei der WI-Bank!
Stand: 04.06.2025