Jugendschutzgesetz – Informationen und Musteraushang für Betriebe

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit. Es regelt unter anderem den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabakwaren, E‑Zigaretten und E‑Shishas, alkoholischen Getränken sowie von Filmen, Computer- und Onlinespielen. Ebenfalls festgelegt sind die Voraussetzungen für den Aufenthalt von Jugendlichen in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen, etwa in Diskotheken.

Gesetzliche Vorgaben und Aushangpflicht

Veranstalter und Gewerbetreibende müssen die für ihren Betrieb geltenden Vorschriften des Jugendschutzgesetzes durch einen deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt machen. Diese Pflicht betrifft insbesondere Betriebe, in denen Alkohol, Tabak oder jugendgefährdende Medien angeboten werden oder in denen Kinder und Jugendliche sich typischerweise aufhalten, etwa Gaststätten, Imbisse, Clubs, Diskotheken oder Kinos.
Die vollständigen gesetzlichen Regelungen können Sie im Jugendschutzgesetz im Internet nachlesen.

Musteraushang zum Jugendschutzgesetz

Zur Erfüllung Ihrer Aushangpflicht stellen wir Ihnen einen aktuellen Musteraushang zur Verfügung (nicht barrierefrei, PDF-Datei, 135 KB).
Bitte prüfen Sie regelmäßig, ob es gesetzliche Änderungen gibt und verwenden Sie stets die aktuelle Version des Aushangs. Bei Unsicherheiten, ob der Aushang für Ihren Betrieb ausreichend ist, können Sie sich an die IHK Gießen-Friedberg wenden.

Vorsicht vor unseriösen Angeboten

In letzter Zeit kommt es häufiger vor, dass Gewerbetreibende telefonisch oder per Post von zweifelhaften Anbietern kontaktiert werden. Diese geben vor, nur ihre – meist sehr teuren – Aushangtafeln zum Jugendschutzgesetz (häufig um 90 Euro) entsprächen den gesetzlichen Vorgaben. Teilweise wird behauptet, bestehende Aushänge verstoßen gegen das Gesetz oder es sei eine besondere Registrierung bzw. eine Lizenz für den Aushang des Jugendschutzgesetzes erforderlich.
Hier ist Vorsicht geboten:
Betroffene sollten nichts übereilen, keine spontanen Bestellungen auslösen und keine sensiblen Daten herausgeben. Fordern Sie Unterlagen an und prüfen Sie das Angebot in Ruhe, bevor Sie etwas unterschreiben oder bezahlen. Im Zweifel können Sie bei Ihrer IHK nachfragen und sich beraten lassen.


Stand: 25.03.2026