Jugendschutzgesetz

Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Es regelt den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak, E-Zigaretten, E-Shishas, Alkohol und von Filmen und Computerspielen. Auch der Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen wie beispielsweise in Diskotheken ist geregelt.
Nach dem Jugendschutzgesetz müssen Veranstalter und Gewerbetreibende, die für ihre Betriebseinrichtungen und Veranstaltungen geltenden Vorschriften durch einen deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt machen. Bei einem Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz können erhebliche Bußgelder drohen.
Einen entsprechenden Musteraushang finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB). Der derzeit aktuelle Aushang ist Stand 01.01.2021.
Interessierte Gewerbetreibende können darüber hinaus mit dem Online-Trainings-Modul der Schulungsinitiative Jugendschutz selbst testen, ob und inwieweit sie die Jugendschutzvorschriften einhalten.
Stand: 25.10.2023