Landesprogramm „Zukunft Innenstadt“ - Förderaufruf 2026

Innenstädte sind weit mehr als Einkaufsorte. Sie sind Lebens- und Arbeitsräume, Treffpunkte und Visitenkarte einer Stadt. Demografischer Wandel, verändertes Konsumverhalten, Onlinehandel und die Folgen gesellschaftlicher Krisen setzen vielen Zentren jedoch spürbar zu. Leerstände, Rückgang klassischer Einzelhandelsangebote und sinkende Aufenthaltsqualität sind die sichtbaren Symptome.
Doch genau hierin liegt zugleich eine große Chance: Innenstädte können sich zu gemischten, lebendigen Quartieren entwickeln, in denen Wirtschaft, Kultur, Wohnen, Bildung, Verwaltung und Freizeit eng zusammenspielen. Dazu braucht es strategische Stadtentwicklung, gute Prozesse vor Ort – und passende Förderinstrumente.

Landesprogramm „Zukunft Innenstadt“ – Überblick

Mit dem Landesprogramm „Zukunft Innenstadt“ unterstützt das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Kommunen bei der Transformation ihrer Innenstädte und Ortskerne. Ziel ist es, Zentren als attraktive, multifunktionale und für alle Bevölkerungsgruppen zugängliche Räume weiterzuentwickeln.
Seit Programmstart konnten in vielen hessischen Städten und Gemeinden Projekte zur Belebung von Leerständen, zur Begrünung von Freiflächen oder zur Stärkung bürgerschaftlichen Engagements umgesetzt werden. In der Region Gießen-Friedberg profitieren insbesondere Innenstädte und Ortsteilzentren mit einem hohen Anpassungsdruck im Handel, aber auch kleinere Kommunen mit funktionalen Ortskernen.
Aktuelle Informationen, Richtlinien und Hintergrundwissen sind auf der Seite des Landes Hessen zu finden:
Städtebau und Stadtentwicklung – „Zukunft Innenstadt“

Förderaufruf 2026: Rahmenbedingungen

Für den aktuellen Förderaufruf 2026 stellt die Hessische Landesregierung gemeinsam mit dem „Bündnis für die Innenstadt“ insgesamt 11,23 Mio. Euro zur Verfügung. Gefördert werden experimentierfreudige und übertragbare Zukunftsideen, die Innenstädte und Ortszentren zu vielfältigen Lebensräumen weiterentwickeln.
Pro Kommune sind Zuschüsse von bis zu 300.000 Euro möglich. Gefördert werden mindestens 80 % und höchstens 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Kommunen können bis zu drei Projektideen einreichen, die unterschiedliche Aspekte der Innenstadtentwicklung adressieren, etwa neue Nutzungen, mehr Aufenthaltsqualität oder innovative Beteiligungsformen.
Die offizielle Ausschreibung, Antragsunterlagen und die Förderrichtlinie sind hier abrufbar:

Fristen und Ablauf

Für den Förderaufruf 2026 gelten folgende Eckdaten:
Die Online-Bewerbung mit den Projektideen muss bis zum 21. August 2026 beim Land Hessen eingereicht werden. Die Auswahl und Bewilligung der Projekte ist für November / Dezember 2026 vorgesehen. Anschließend bleibt ein längerer Zeitraum für Umsetzung und Abrechnung, die spätestens bis zum 1. Dezember 2029 abgeschlossen sein muss.

Inhaltliche Schwerpunkte und Projektbeispiele

Gefördert werden Projekte, die die Innenstadt als „Innenstadt für alle“ denken. Dazu gehören insbesondere:
Neunutzungen von Leerständen, etwa durch Pop-up-Läden, Stadtwerkstätten, Co-Working-Angebote, konsumfreie Treffpunkte oder Kultur- und Bildungsorte. Temporäre Nutzungen eignen sich, um neue Formate zu testen und Hemmschwellen zu senken, dauerhafte Lösungen stabilisieren die Angebotsstruktur.
Aufwertung öffentlicher Räume, etwa durch Begrünung, Möblierung, Mikrofreiräume oder temporäre Interventionen. Ziel ist eine höhere Aufenthaltsqualität und eine bessere Nutzbarkeit für unterschiedliche Gruppen – von Familien über ältere Menschen bis hin zu Studierenden und Beschäftigten.
Stärkung von Beteiligung und Zusammenarbeit in der Innenstadtentwicklung, zum Beispiel mittels Gestaltungsbeiräten, Dialogprozessen, Innenstadtforen oder neuen Kooperationen zwischen Kommunen, Handel, Gastronomie, Immobilienwirtschaft und Zivilgesellschaft.
Beispiele aus bisherigen Förderphasen sowie vertiefende Informationen sind über die Themenplattform des Landes abrufbar: Zukunft Innenstadt – Förderprogramm und Beispiele

Zukunftsplan für Hessens Innenstädte

Aus dem Dialog des „Bündnis für die Innenstadt“ ist 2024 der „Zukunftsplan für Hessens Innenstädte“ entstanden. Er bündelt Visionen, Praxisbeispiele aus dem Landesprogramm „Zukunft Innenstadt“ und konkrete Handlungsempfehlungen, die auch für Kommunen in Mittelhessen unmittelbar nutzbar sind.
Der Zukunftsplan dient als strategische Grundlage, um lokale Innenstadtkonzepte zu schärfen, Maßnahmen zu priorisieren und Kooperationen vor Ort aufzubauen. Unterstützt werden Kommunen bei Themen wie Nutzungsmischung, Mobilität in der Innenstadt, Erreichbarkeit, Klimaanpassung, Digitalisierung, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie Stärkung lokaler Ökonomien.
Der Plan steht hier zum Download bereit: Zukunftsplan für Hessens Innenstädte (PDF)

Bündnis für die Innenstadt: Akteure und Rolle der IHK

Das „Bündnis für die Innenstadt“ wurde am 15. Dezember 2020 gegründet, um Akteure der Innenstadtentwicklung systematisch zu vernetzen. Federführend ist das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Eingebunden sind kommunale Spitzenverbände, der Hessische Industrie- und Handelskammertag, der Hessische Handwerkstag, der Handelsverband Hessen, die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, der Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen sowie weitere Landesressorts.
Die Industrie- und Handelskammern bringen insbesondere die Perspektive von Handel, Dienstleistungen, Tourismus, Immobilienwirtschaft und kreativen Geschäftsmodellen ein.
Stand: 05.06.2026