Standortsicherheit bei zunehmender Flächenkonkurrenz

Die Standortsicherheit ist für jedes Unternehmen von existenzieller Bedeutung. Wie viel die Standortsicherheit mit der Bauleitplanung zu tun hat, ist vielen Unternehmen häufig nicht bewusst. Dabei kann jedes Unternehmen früher oder später einmal von ihr betroffen sein – auch Sie!
  • Sie möchten zum Beispiel Ihren Betriebssitz erweitern oder einen neuen Standort errichten? Dafür ist ggf. die Aufstellung eines Bebauungsplans nötig.
  • Im schlimmsten Fall sind Sie aber negativ von einem Bauleitplanverfahren betroffen.
Beispiele: Eine heranrückende Wohnbebauung an Ihr Betriebsgrundstück oder die Überplanung Ihres Betriebsgrundstücks können für Sie nachträgliche Anpassungen auf betrieblicher Seite mit sich führen. In diesem Fall sollten Sie reagieren!

Mit dieser Handlungsempfehlung möchte der Hessische Industrie- und Handelskammertag (HIHK) Sie als Unternehmer/in auf die Zusammenhänge zwischen Standortsicherheit und Bauleitplanung aufmerksam machen und Ihnen nahelegen, immer einen Blick auf die bauleitplanerischen (Planvorhaben) und baurechtlichen (Bautätigkeiten) Entwicklungen in der Nähe Ihres Betriebsstandortes zu haben.
Darum geht es in der Handlungsempfehlung:
  • Zweck der Bauleitplanung
  • Bauleitpläne im Überblick
  • Planungsrecht für den Unternehmensstandort und die Nachbarschaft
  • Planungsrechtliche Einordnung des Betriebsgrundstücks und Anforderungen des Gewerbebetriebs
  • Zusammenwirken von Planung und Immissionsschutz
  • Umgebung des Betriebsstandortes aus immissionsschutzrechtlicher Sicht
  • Wie Sie unliebsamen Überraschungen aus dem Weg gehen
Stand: 19.12.2023