Raumordnung und Regionalplanung im IHK-Bezirk
Raumordnung und Regionalplanung legen die zentralen Leitplanken für die Entwicklung von Siedlungen, Verkehrswegen, Wirtschaftsstandorten und Freiräumen fest. Sie wirken über Gemeindegrenzen hinaus und bilden die verbindliche Grundlage für kommunale Bauleitplanung und viele größere Infrastrukturprojekte im Bezirk der IHK Gießen-Friedberg.
Raumbedeutsame Planungen und Verfahren
Raumbedeutsame Planungen gehen in der Regel deutlich über die klassische kommunale Bauleitplanung hinaus, da ihre Auswirkungen mehrere Städte, Gemeinden oder ganze Regionen betreffen. Dazu zählen insbesondere Planfeststellungsverfahren, etwa für überregionale Straßen, Schienenwege oder Höchstspannungsleitungen, Regionalpläne sowie Abweichungs- und Änderungsverfahren zu diesen Plänen. Ebenfalls raumbedeutsam sind Rechtsverordnungen, zum Beispiel zur Ausweisung von Natura-2000-Gebieten, Landschafts- und Naturschutzgebieten oder großflächigen Überschwemmungsgebieten.
In all diesen Verfahren wird die IHK Gießen-Friedberg als Trägerin öffentlicher Belange beteiligt und bündelt die Belange der gewerblichen Wirtschaft. Die Stellungnahmen der IHK fließen in die Abwägung der Planungsträger ein und tragen dazu bei, dass wirtschaftliche Standortanforderungen frühzeitig berücksichtigt werden.
Aufgaben und Inhalte der Regionalplanung
Regionalplanung setzt die auf Landesebene festgelegten Ziele der Raumordnung in konkrete Festlegungen auf regionaler Ebene um. Rechtsgrundlage in Hessen ist das Hessische Landesplanungsgesetz (HLPG). Der Regionalplan bestimmt unter anderem, wie sich Siedlungs- und Wirtschaftsstrukturen entwickeln sollen, welche Flächen vorrangig der Landwirtschaft, dem Wald oder dem Natur- und Klimaschutz vorbehalten bleiben und wo Infrastrukturvorhaben räumlich verortet werden.
Typische Inhalte eines Regionalplans sind zum Beispiel die Ausweisung von zentralen Orten, die Festlegung der Siedlungsstruktur einschließlich Wohn- und Gewerbeflächen sowie Flächenreserven, Trassen und Standorte für überörtliche Verkehrsanlagen und Versorgungsinfrastruktur, Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Naturschutz und Landschaftspflege, Wald- und Landwirtschaftsflächen sowie Gebiete für Klimaschutz, Grundwasserschutz und Hochwasserschutz. Hinzu kommen Flächen zur Sicherung oder Gewinnung von Rohstoffen, Standorte mit Bedeutung für die Denkmalpflege sowie Flächen für den Ausbau erneuerbarer Energien.
Verbindliche Grundlage für kommunale Planung
Die Festlegungen der Regionalpläne binden nach dem Raumordnungs- und Landesplanungsrecht die nachgeordneten Planungsebenen. Kommunale Bauleitplanung, raumbedeutsame Vorhaben öffentlicher oder privater Träger sowie Investitionsentscheidungen orientieren sich an diesen regionalen Vorgaben. Für Städte und Gemeinden entstehen damit klare Rahmenbedingungen, innerhalb derer sie ihre Flächennutzungs- und Bebauungspläne entwickeln. Unternehmen erhalten zugleich mehr Planungssicherheit, weil langfristige Zielsetzungen für Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung frühzeitig sichtbar werden.
Regionale Planwerke im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main
Für Teile des IHK-Bezirks im Verdichtungsraum Rhein-Main gilt der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) FrankfurtRheinMain. Dieses Planwerk bündelt Flächennutzungsplanung und Regionalplanung und bildet gemeinsam mit dem Regionalplan Südhessen die maßgebliche Grundlage für die weitere räumliche Entwicklung des Ballungsraums. Der Regionale Flächennutzungsplan wird vom Regionalverband FrankfurtRheinMain fortgeschrieben und regelmäßig an neue rechtliche Vorgaben, demografische Entwicklungen, Infrastrukturprojekte und Anforderungen des Klima- und Ressourcenschutzes angepasst. Aktuelle Text- und Kartenteile des Regionalen Flächennutzungsplans sind auf der Internetseite des Regionalverbands FrankfurtRheinMain abrufbar.
Beteiligung der IHK an Landes- und Regionalplänen
Bei der Aufstellung, Fortschreibung und Änderung von Landesentwicklungsplan und Regionalplänen ist die IHK Gießen-Friedberg als Trägerin öffentlicher Belange beteiligt. In Stellungnahmen werden Chancen und Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung bewertet, etwa die Verfügbarkeit von Gewerbe- und Industrieflächen, die Erreichbarkeit der Standorte, die Sicherung von Fachkräften oder die Vereinbarkeit von Schutzgebieten mit betrieblicher Entwicklung. Ziel ist ein Ausgleich unterschiedlicher Nutzungsansprüche an den Raum sowie verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen und Unternehmensentwicklung.
Stand: 04.05.2026