Was ist Bauleitplanung?

Flächennutzungsplan und Bebauungsplan

Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Dabei werden zwei Planungsstufen unterschieden:
Die erste Stufe ist der Flächennutzungsplan. Er formuliert die Ziele der Siedlungsentwicklung einer Gemeinde und legt unter anderem die Flächen für Wohn-, Misch- und gewerbliche Nutzungen fest. Der Flächennutzungsplan hat allerdings keine unmittelbare Wirkung gegenüber Unternehmern. In der zweiten Planungsstufe wird aus dem Flächennutzungsplan der Bebauungsplan entwickelt. In diesem wird die bauliche Nutzung der Grundstücksflächen in einem Baugebiet verbindlich festgelegt. Er besteht in der Regel aus einer zeichnerischen Darstellung und textlichen Festsetzungen.
Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan ist der Bebauungsplan für die betriebliche Tätigkeit auf Ihrem Grundstück von entscheidender Bedeutung, da Sie seine Festsetzungen strikt einhalten müssen.

Bedeutung für Ihr Unternehmen

Als Unternehmen kommen Sie Bei Entscheidungen zur Standortverlagerung, Betriebserweiterung, Neuansiedlung oder Nutzungsänderung mit der Bauleitplanung in Berührung. Beispielsweise sollten Sie im Flächennutzungsplan auf die festgelegte Form der Flächennutzung achten - sie muss mit den geplanten Entwicklungen Ihres Unternehmens vereinbar sein. Die Bauleitplanung kann aber auch die dafür notwendigen Voraussetzungen neu schaffen.
Aber auch ohne eigene betriebliche Initiative kann Ihr Unternehmen von der Bauleitplanung betroffen sein: etwa wenn Sie innerhalb eines zu ändernden Planungsgebietes liegen oder Planungen in einem benachbarten Gebiet erfolgen, welche sich unter Umständen einschränkend auf Ihren Betrieb auswirken.
Daher sollten Sie die laufenden Genehmigungsverfahren Ihrer Gemeinde stets im Auge behalten, um auf geplante Veränderungen oder sich abzeichnende Konflikte fristgerecht reagieren zu können.

Ist Ihr Unternehmen betroffen?

Mit folgenden Fragen können Sie prüfen, ob Sie von einer Planung berührt sind:
  • Liegt das Betriebsgrundstück in einem Plangebiet oder angrenzend an ein Plangebiet?
  • Enthält der Bebauungsplan Festsetzungen, die Ihre derzeitige oder künftige gewerbliche Nutzung einschränken könnten? Werden potentielle Erweiterungsflächen überplant oder Betriebsabläufe gestört?
  • Könnte eine störempfindliche Nutzung (z.B. eine Wohnnutzung) in der näheren Umgebung Ihren Betrieb einschränken oder gefährden?
  • Sind Veränderungen in der Verkehrsinfrastruktur geplant?

Einflussmöglichkeiten für Unternehmen

Nach § 3 BauGB besteht für die Öffentlichkeit zweimal die Gelegenheit auf die gemeindliche Planung Einfluss zu nehmen: Zum einen mit einer Stellungnahme zum Vorentwurf, zum anderen mit einer Stellungnahme zum Entwurf. Die Entwürfe der Bauleitpläne müssen von der Kommune für einen Monat öffentlich ausgelegt werden. Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gegeben, in der Regel über eine regionale Tageszeitung oder das Amtsblatt. Innerhalb der Offenlagefrist können Sie eine Stellungnahme zu der Planung abgeben. Dies sollte schriftlich gegenüber der Kommune erfolgen, damit Ihnen Klagemöglichkeiten gegen die Planung nicht verwehrt werden können.
Über die Inhalte der Planungen entscheidet letztendlich die Stadtverordnetenversammlung oder die Gemeindevertretung im Anschluss an Vorberatungen im kommunalen Planungsausschuss. Daher kann es zusätzlich sinnvoll sein, Kommunalpolitiker persönlich anzusprechen und auf die Interessen des Unternehmens hinzuweisen. Häufig kann es der konkrete Einzelfall zusätzlich gebieten, externen Rat bei Fachgutachtern und / oder planungsrechtlich qualifizierten Rechtsanwälten einzuholen, um die tatsächlichen Auswirkungen auf den Betrieb ausreichend erkennen und gewichten zu können

Was kann die IHK für Sie tun?

Nach § 4 BauGB wird die IHK als Träger öffentlicher Belange an allen Bauleitplanverfahren zu Landesentwicklungs-, Regional-, Flächennutzungs- und Bebauungsplänen beteiligt. Wir vertreten dabei die Interessen der regionalen Wirtschaft.
Die IHK achtet in den Stellungnahmen darauf, die Belange der Wirtschaft, etwa die Entwicklung einer wirtschaftsfreundlichen Infrastruktur, die Vorhaltung ausreichend großer Gewerbeflächen oder ausreichend Abstand zwischen störenden und ruhigen Nutzungen, zu sichern. Für den Fall, dass im Rahmen der Bauleitplanung unterschiedliche Interessenlagen zwischen kommunalen Belangen und gewerblichen Erfordernissen auftreten, versucht die IHK im konstruktiven Dialog einen Interessensausgleich herbeizuführen.
Sie werden durch eine Planung in Ihren betrieblichen Belangen berührt und möchten eine Stellungnahme abgeben? Sofern Ihre Belange mit den von uns zu vertretenden gesamtwirtschaftlichen Interessen vereinbar sind, nehmen wir Ihre Hinweise gerne in unsere Stellungnahme auf.
Die Stellungnahme der IHK entbindet Sie als Unternehmer jedoch nicht von der Abgabe einer eigenen Stellungnahme, wenn Sie Einwendungen oder Bedenken gegen das Planvorhaben vorbringen möchten.
Stand: 26.03.2024