Gießen - Sammelausweisung von Naturdenkmälern
Stadt / Gemeinde | Landkreis Gießen |
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Planbezeichnung |
"Sammelausweisung von Naturdenkmalen im Landkreis Gießen 2025" |
Plananlass |
Ausweisung von entsprechenden Flächen oder Einzelschöpfungen als Naturdenkmal |
Verfahrensschritt | §22 Absatz 1 Hessisches Naturschutzgesetz |
Planungsunterlagen | Die Planungsunterlagen finden Sie hier. |
Auslegungsfrist | 08.09.2025 |
Werden Sie in Ihren betrieblichen Belangen berührt und möchten eine Stellungnahme abgeben? Sofern Ihre Belange mit den von uns zu vertretenden gesamtwirtschaftlichen Interessen vereinbar sind, nehmen wir Ihre Hinweise gerne auf. Kontaktieren Sie uns! |
Stand: 22.08.2025