Gießen - Sammelausweisung von Naturdenkmälern

Stadt / Gemeinde Landkreis Gießen

Planbezeichnung
"Sammelausweisung von Naturdenkmalen im Landkreis Gießen 2025"
Plananlass

Ausweisung von entsprechenden Flächen oder Einzelschöpfungen als Naturdenkmal
Verfahrensschritt §22 Absatz 1 Hessisches Naturschutzgesetz
Planungsunterlagen Die Planungsunterlagen finden Sie hier.
Auslegungsfrist 08.09.2025
Werden Sie in Ihren betrieblichen Belangen berührt und möchten eine Stellungnahme abgeben? Sofern Ihre Belange mit den von uns zu vertretenden gesamtwirtschaftlichen Interessen vereinbar sind, nehmen wir Ihre Hinweise gerne auf. Kontaktieren Sie uns!
Stand: 22.08.2025