Nr. 2786060

Weitere Informationen

Das BMVI hat seine geänderte Auffassung über die Anwendbarkeit des BKrFQG auf Leerfahrten mit Kraftfahrzeugen dem BGL, den Bundesverband der Autovermieter sowie dem BAG als Kontrollbehörde mitgeteilt. Danach fallen ab sofort Leerfahrten mit Kraftfahrzeugen nicht mehr unter den Anwendungsbereich des BKrFQG.