Die E-Rechnung in der Bundesverwaltung
Elektronische Rechnungsstellung ab 27. November 2020 für öffentliche Aufträge des Bundes verpflichtend
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben eine neue Informationsplattform zur elektronischen Rechnung freigeschaltet. Ab dem 27. November 2020 sind Lieferanten des Bundes verpflichtet, die Rechnungsstellung im Rahmen öffentlicher Aufträge in elektronischer Form vorzunehmen. Die Verpflichtung gilt auch für nachgeordnete Behörden, wie zum Beispiel die Bundeswehr. Die neue Webseite stellt Informationen für Rechnungssteller, Softwarehersteller und Behörden zur Verfügung und bietet umfangreiche Frage-und-Antwort-Kataloge.
Die Einführung der E-Rechnung ist Teil des Programms Dienstekonsolidierung Bund. Bis 2025 sollen in über 40 Projekten gemeinsame, leistungsstarke und sichere IT-Lösungen für die Bundesverwaltung entwickelt und in rund 200 Bundesbehörden bereitgestellt werden.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben eine neue Informationsplattform zur elektronischen Rechnung freigeschaltet. Ab dem 27. November 2020 sind Lieferanten des Bundes verpflichtet, die Rechnungsstellung im Rahmen öffentlicher Aufträge in elektronischer Form vorzunehmen. Die Verpflichtung gilt auch für nachgeordnete Behörden, wie zum Beispiel die Bundeswehr. Die neue Webseite stellt Informationen für Rechnungssteller, Softwarehersteller und Behörden zur Verfügung und bietet umfangreiche Frage-und-Antwort-Kataloge.
Die Einführung der E-Rechnung ist Teil des Programms Dienstekonsolidierung Bund. Bis 2025 sollen in über 40 Projekten gemeinsame, leistungsstarke und sichere IT-Lösungen für die Bundesverwaltung entwickelt und in rund 200 Bundesbehörden bereitgestellt werden.
Stand: 23.02.2024